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Der Bundestagspräsident - Wermser, Jürgen
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Die Bundesrepublik Deutschland ist in Abgrenzung von monistischen Ordnungskon zepten als pluralistische Demokratie organisiert. Innerhalb dieser das Mehrheits- mit dem Repräsentationsprinzip verbindenden Organisationsform wird üblicherweise zwischen 1 parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen unterschieden. Trotz ge wisser Modifikationen, die sich aus dem föderativen Aufbau ergeben, ist in der Bundes republik das essentielle Merkmal eines parlamentarischen Regierungssystems vorhan den: Der Bundeskanzler kann durch ein konstruktives Mißtrauensvotum gemäß Artikel 67 Grundgesetz…mehr

Produktbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Abgrenzung von monistischen Ordnungskon zepten als pluralistische Demokratie organisiert. Innerhalb dieser das Mehrheits- mit dem Repräsentationsprinzip verbindenden Organisationsform wird üblicherweise zwischen 1 parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen unterschieden. Trotz ge wisser Modifikationen, die sich aus dem föderativen Aufbau ergeben, ist in der Bundes republik das essentielle Merkmal eines parlamentarischen Regierungssystems vorhan den: Der Bundeskanzler kann durch ein konstruktives Mißtrauensvotum gemäß Artikel 67 Grundgesetz (GG) vom Bundestag abberufen werden. Der Bundeskanzler ist vom Vertrauen des Bundestages abhängig, zumal er auch von diesem gewählt wird (Art. 63 GG). Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen bilden eine politische Einheit, der Dualismus Regierung vs. Parlament ist in der politischen Realität durch den Dualis 2 mus Regierungsmehrheit vs. Opposition abgelöst. Aus dieser Konstellation ergeben sich Konsequenzen für die verfassungspolitische(n) Aufgabe(n) der Institution Bundestag:· In Verbindung mit der allen demokratischen Parlamenten gemeinsamen Legitimationsfunktion, gewissermaßen in Konkretisierung derselben, lassen sich für ein Parlament im parlamentarischen Regierungssystem, daher auch fur den Bundestag, mit Steffani sieben Funktionen unterscheiden: ,,1. Gouvernementale Kreations- und Terminierungsfunktion (Bestellung und Abberufung der Regierung). 2. Kommunikationsfunktion (Öffentlichkeitsarbeit im Plenum und über die Aus schüsse). 3. Interessenartikulations-Funktion (Vertretung des allgemeinen Interesses unter Beachtung von ,Sonderinteressen'; ,Repräsentation des Volkswillens'). 4. Integrationsfunktion (Regierungsmehrheit und Opposition als Gesprächspart ner). 5. Kontrollfunktion (permanente Kontrolle der Regierung und Verwaltung). 6. Gesetzgebungs- und Geldbewilligungsfunktion (vor allem letztinstanzliche Beschlußfassung).