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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Moderne Geschichte, Note: 1,0, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Auseinandersetzung mit der Shoa in der Bundesrepublik von ihrer Gründung bis Mitte der 1970er Jahre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 war keineswegs ein völliger Neubeginn, an dem einfach alles zurück auf Null gesetzt werden konnte. Deutschland hatte eine Vergangenheit, ohne die weder seine Gegenwart zu erklären, noch seine Zukunft zu gestalten gewesen wäre, auch wenn…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Moderne Geschichte, Note: 1,0, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Auseinandersetzung mit der Shoa in der Bundesrepublik von ihrer Gründung bis Mitte der 1970er Jahre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 war keineswegs ein völliger Neubeginn, an dem einfach alles zurück auf Null gesetzt werden konnte. Deutschland hatte eine Vergangenheit, ohne die weder seine Gegenwart zu erklären, noch seine Zukunft zu gestalten gewesen wäre, auch wenn führende Staatsmänner darunter lieber einen Schlussstrich gezogen hätten und die belastende Vergangenheit hinter sich gelassen hätten. So war es doch gerade die jüngste Vergangenheit, die nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die die Entwicklungen in der jungen Bundesrepublik besonders prägte. Die Abgeordneten des Bundestages sind in ihren Debatten immer wieder davon eingeholt worden und hatten sich mit dem daraus ergebenden Spannungsfeld auseinanderzusetzen.Das gilt insbesondere für die jahrzehnteandauernde Diskussion um die justizielle Auseinandersetzung und Verfolgung der Täterinnen und Täter, die für die Organisation und Durchführung des grausamen Massenmordes an mehr als 6 Millionen Juden und zahlreicher weiterer Opfergruppen Verantwortung trugen. Der Gesetzgeber debattierte zu dieser Frage in der Zeit zwischen 1960 und 1979 sehr intensiv, um den weiteren Weg zum Umgang mit der eigenen Vergangenheit zu finden. Dabei war es insbesondere die Debatte von 1965, die in der Folge als vermeintliche "Sternstunde des Parlaments" gewürdigt wurde. Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern diese Debatte tatsächlich als "Sternstunde des Parlaments" bezeichnet werden kann. Diese zeitgenössische Bewertung ist für die historische Betrachtung insbesondere deshalb von Interesse, da die intensive Auseinandersetzung um die Strafverfolgung noch viele weitere Jahre andauernsollte, bis es letztendlich zu einer finalen Lösung in der Verjährungsproblematik kam. Damit verbunden ist auch die Frage, was die Debatte von 1965 von den vorherigen und nachfolgenden zu dieser Thematik unterscheidet.Um zu einer aussagefähigen Einschätzung über ihre tatsächliche Bedeutung in diesem langwierigen Prozess zu kommen, sollen die einzelnen Verjährungsdebatten und die damit verbundene Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik zunächst in den historischen Kontext der Vergangenheitsaufarbeitung eingebettet werden und die grundsätzliche Notwendigkeit der Debatten dargelegt werden.
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