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Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes,…mehr

Produktbeschreibung
Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes, insbesondere das »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und der »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, untersucht und kritisch hinterfragt. Dabei plädiert die Verfasserin für eine konsequente Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Strafrecht.

Ausgezeichnet mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.
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Rezensionen
"Insoweit legt die Verfasserin eine überzeugende Grundsatzarbeit vor, die sich ausführlich mit der Frage eines möglichen Sachwertvorranges auseinandersetzt, wobei Streng-Baunemann in diesem Güterkonflikt nicht allein auf das Vermögen des Arztes abstellt, sondern auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und damit abstrakt auch die Rechtsgüter der anderen Versicherten einbezieht. [...] Fazit: Die Arbeit liefert einen fundierten dogmatischen Grundstein für die Abwägung zwischen den Gesundheitsinteressen des Patienten und den wirtschaftlichen Zwängen der Ärzte in Deutschland." Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, in: Medizinrecht, 5/2016