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Die europäische Rechtskultur prägt eine institutionelle Verzahnung von Staat und Kirche. Diese hat auch im deuschen Bürgerlichen Recht ihre Spuren hinterlassen. Die Arbeit geht der Frage nach, auf welche Weise christliche Werte die Entstehung ausgewählter Einzelnormen des BGB beeinflusst haben und ob sie auch heute in den Normen fortwirken. Christliche Werte wie Nächstenliebe, Versprechenstreue oder die Sonntagsheiligung haben vor allem über das kanonische Recht und das Engagement der Zentrumspartei Eingang in das BGB gefunden. Bis heute sind sie etwa beim Wucherverbot, bei der Bindung an…mehr

Produktbeschreibung
Die europäische Rechtskultur prägt eine institutionelle Verzahnung von Staat und Kirche. Diese hat auch im deuschen Bürgerlichen Recht ihre Spuren hinterlassen. Die Arbeit geht der Frage nach, auf welche Weise christliche Werte die Entstehung ausgewählter Einzelnormen des BGB beeinflusst haben und ob sie auch heute in den Normen fortwirken. Christliche Werte wie Nächstenliebe, Versprechenstreue oder die Sonntagsheiligung haben vor allem über das kanonische Recht und das Engagement der Zentrumspartei Eingang in das BGB gefunden. Bis heute sind sie etwa beim Wucherverbot, bei der Bindung an einseitige Versprechen und in den Sonntagsfristregelungen im BGB vertreten. Aber christlich geprägte Normen im BGB verlieren an Bedeutung. Die Zukunft der Einbindung außerrechtlicher Wertungen in das Recht liegt deswegen in privatautonomen Vereinbarungen.
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Rezensionen
»Zu Löwensteins Arbeit verlangt viel Aufmerksamkeit, um ihrem Aufbau folgen zu können. Doch wer sich darauf einlässt, wird immer neue Blicke auf den gesetzgeberischen Prozess der letzten zwei Jahrhunderte gewinnen.« Norbert Brieskorn, in: Stimmen der Zeit, Heft 8/2018

»Insgesamt ein sehr tiefgehendes, sorgfältig ausgearbeitetes Werk, das dem Leser Freude und gewiss auch reichen Erkenntnisgewinn bei der Frage nach christlichen Werten im Bürgerlichen Recht bereiten wird und das dabei auch nicht die Augen vor der durchaus kritisch zu beantwortenden Frage verschließt, inwieweit diese einstigen, von zu Loewenstein überzeugend herausgearbeiteten Erwägungen bei Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 heute noch aktuell sind.« Dr. Thomas Schulteis, in: Kirche und Recht, Band 24, Heft 2/2018