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Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren werden von sich widersprechenden Prinzipien beherrscht und bringen den Steuerstraftäter daher in eine Konfliktlage: steuerlich muss er umfassend mitwirken, strafrechtlich hat er jedoch das Recht, zu schweigen. Die Regelung des 393 AO versucht, diesen Konflikt aufzulösen. Sie erweist sich jedoch im Hinblick auf zwangsmittelgleiche Maßnahmen beziehungsweise der Abgabe von Steuererklärungen für Folgejahre als lückenhaft. Zudem bleiben Fragen bezüglich etwaiger Belehrungspflichten unbeantwortet. Schließlich ist unklar, welche Rechtsfolgen sich bei Verstößen…mehr

Produktbeschreibung
Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren werden von sich widersprechenden Prinzipien beherrscht und bringen den Steuerstraftäter daher in eine Konfliktlage: steuerlich muss er umfassend mitwirken, strafrechtlich hat er jedoch das Recht, zu schweigen. Die Regelung des
393 AO versucht, diesen Konflikt aufzulösen. Sie erweist sich jedoch im Hinblick auf zwangsmittelgleiche Maßnahmen beziehungsweise der Abgabe von Steuererklärungen für Folgejahre als lückenhaft. Zudem bleiben Fragen bezüglich etwaiger Belehrungspflichten unbeantwortet. Schließlich ist unklar, welche Rechtsfolgen sich bei Verstößen gegen
393 Abs. 1 AO ergeben. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine verfassungskonforme Auslegung des
393 Abs. 1 AO sowie eine analoge Anwendung des
393 Abs. 2 AO die vorhandenen Lücken schließt.
Autorenporträt
Der Autor: Peter Talaska wurde 1975 in Neuss geboren. Von 1995 bis 1998 absolvierte er die Ausbildung im gehobenen Dienst der Landesfinanzverwaltung NRW. Von 1998 bis 2003 folgte ein Jurastudium an den Universitäten Trier und Köln. Von 2003 bis 2004 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht der Universität Düsseldorf. 2005 trat er als Referendar beim OLG Köln in den juristischen Vorbereitungsdienst ein.