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Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Vorschriften der Protokolle werden an der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die maßgeblich die deutsche Rechtspraxis beeinflusst, orientiert erläutert. Dem anwaltlichen Praktiker werden alle Möglichkeiten der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick…mehr

Produktbeschreibung
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Vorschriften der Protokolle werden an der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die maßgeblich die deutsche Rechtspraxis beeinflusst, orientiert erläutert. Dem anwaltlichen Praktiker werden alle Möglichkeiten der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, u.a. durch Hinweise für die Antragsformulierung sowie zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung des EGMR. Die 4. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand:die wichtigen Neuerungen in der Verfahrensordnung des EGMR, die bei der Antragstellung unbedingt zu beachten sinddas Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage, ob die Europäische Union der EMRK beitreten kann dieaktuelle Spruchpraxis des EGMR, insbesondere Grundsatzentscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl Der Kreis der Herausgeber ist mit der 4. Auflage erweitert:Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats.Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen.RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention und Mitglied im Ausschuss Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins.