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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14,00 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Der in Art. 6 Abs. 2 EUV festgeschriebene Beitritt der EU zur EMRK steht seit den 1970er Jahren zur Debatte.Ende 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof im Gutachten 2/13 den Beitritt der EU zur EMRK nachdem seit 2010 ausgearbeiteten Beitrittsübereinkommen mit dem Hinweis auf die Autonomie der Unionsrechtsordnung für unionsrechtswidrig und dämpfte damit die Hoffnung vieler auf einen einheitlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14,00 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Der in Art. 6 Abs. 2 EUV festgeschriebene Beitritt der EU zur EMRK steht seit den 1970er Jahren zur Debatte.Ende 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof im Gutachten 2/13 den Beitritt der EU zur EMRK nachdem seit 2010 ausgearbeiteten Beitrittsübereinkommen mit dem Hinweis auf die Autonomie der Unionsrechtsordnung für unionsrechtswidrig und dämpfte damit die Hoffnung vieler auf einen einheitlichen europäischen Grundrechtsraum.In dieser Arbeit wird das Gutachten des EuGH im Hinblick auf die europäische Verfassungsentwicklung erörtert. Dazu wird zunächst auf das bestehende Verhältnis des Unionsrechts zur EMRK und die Folgen eines Beitritts, sowie den Begriff der Autonomie des Unionsrechts eingegangen, bevor die Gründe des EuGH und die darauf bezogene Kritik in der Literatur im Einzelnen diskutiert werden. Anschließend folgt vor einem Ausblick die Behandlung der Frage, welche Auswirkungen das Gutachten auf die Verfassungsentwicklung der Europäischen Union hat.