Die Arbeit beschäftigt sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Prospekt- und Ad-hoc-Publizitätspflichten. Die Haftungstatbestände werden dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung zugeordnet. Bei der Bestimmung des Handlungs- und Erfolgsortes setzt sich die Autorin mit der Rechtsprechung des EuGH und den Ansätzen in der Literatur kritisch auseinander und entwickelt ein Konzept der zuständigkeitsbegründenden Handlungszurechnung. Ferner beleuchtet sie die Bedeutung des Mehrparteiengerichtsstandes in derartigen Schadensersatzprozessen. Zudem werden die Anforderungen an Gerichtsstandsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen und Anleihebedingungen dargelegt sowie ihre persönliche und sachliche Reichweite bestimmt. Schließlich beleuchtet die Autorin das Verhältnis des Musterverfahrens nach dem KapMuG zu den Anerkennungs- und Verfahrenskoordinierungsvorschriften der Brüssel Ia-VO.
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