99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenübertragung. Einerseits liegt die Steuerung der Gesellschaft allein bei ihm. Andererseits ist die Delegation ein zwingend erforderliches Organisationsmittel. Die überwiegende Ansicht stellt auf die Leitungsanordnung des 76 Abs. 1 AktG ab, aus der nicht delegierbare Leitungsaufgaben folgen sollen, die der Vorstand von delegierbaren Geschäftsführungsaufgaben abgrenzen muss. Dies bereitet dem Vorstand nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da der Leitungsbegriff keinesfalls ausgedeutet…mehr

Produktbeschreibung
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenübertragung. Einerseits liegt die Steuerung der Gesellschaft allein bei ihm. Andererseits ist die Delegation ein zwingend erforderliches Organisationsmittel. Die überwiegende Ansicht stellt auf die Leitungsanordnung des
76 Abs. 1 AktG ab, aus der nicht delegierbare Leitungsaufgaben folgen sollen, die der Vorstand von delegierbaren Geschäftsführungsaufgaben abgrenzen muss. Dies bereitet dem Vorstand nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da der Leitungsbegriff keinesfalls ausgedeutet ist. Die Arbeit untersucht daher das Verhältnis von Leitung und Geschäftsführung im Lichte der Methodenlehre. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Leitungsbegriff keine selbständige Bedeutung hat und somit für die Delegation unerheblich ist. Im Anschluss formuliert die Arbeit Anforderungen an die zulässige Delegation. Maßgeblich ist insbesondere die Kontrolle des Delegationsadressaten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Anja Linnertz, geboren im Jahr 1992, studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und belegte dort den Schwerpunkt »Unternehmen, Kapitalmarkt, Steuern«. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht von Professor Dr. Jens Koch tätig. Während dieser Zeit promovierte sie zum Thema »Die Delegation durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft«. Seit 2018 absolviert sie das Referendariat am Landgericht Duisburg mit Verwaltungsstation bei der Außenhandelskammer in Riga und Anwaltsstation bei einer Großkanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht.