Das Verwaltungsverfahrens-, -prozess- und -vollstreckungsrecht ist ein zentrales Gebiet des öffentlichen Rechts, welches die rechtliche Struktur und Verfahrensregeln für die behördliche Entscheidungsfindung sowie deren gerichtliche Überprüfung und Durchsetzung umfasst. Es bildet eine Grundlage für die Effektivität und Rechtmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung.
Im Verwaltungsverfahrensrecht werden die Verfahrensschritte, das Verhältnis zwischen Behörde und Bürger sowie die Grundsätze für die Verwaltungsakte festgelegt. Das Verwaltungsprozessrecht befasst sich mit der gerichtlichen Überprüfung behördlicher Entscheidungen und regelt die Verfahrensmodalitäten vor den Verwaltungsgerichten. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht wiederum umfasst die rechtlichen Grundlagen für die Zwangsvollstreckung von Verwaltungsakten.
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