Im Rahmen des Unternehmenssteuerrechts stellt die Investitionszulage eine bedeutende Fördermaßnahme dar. Als steuerliches Instrumentarium dient sie Unternehmen zur gezielten Anreizsetzung und Förderung von Investitionen in bestimmte Branchen oder Regionen. Die Investitionszulage steht in direktem Zusammenhang mit dem Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf dem nationalen und internationalen Markt. Sie ermöglicht es Firmen, durch die Unterstützung staatlicher Mittel ihre Investitionstätigung zu intensivieren und somit die Wertschöpfung sowie die Beschäftigungssituation positiv zu beeinflussen.
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