Fachbuch: SGB-I und SGB-IV, Allgemeines zur Sozialversicherung

























Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist das zentrale Regelwerk für das deutsche Sozialrecht und umfasst verschiedene Sozialversicherungszweige wie etwa die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. In diesem Kontext sind insbesondere das SGB-I und das SGB-IV von Bedeutung.
Das SGB-I enthält die allgemeinen Vorschriften für das gesamte Sozialrecht. Es regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger, das Verwaltungsverfahren und die Rechtsbehelfe im Sozialrecht. Zudem werden in diesem Gesetz die Grundregeln des sozialrechtlichen Verwaltungsrechts festgelegt.
Das SGB-IV hingegen behandelt die Gemeinsame Vorschriften für alle Zweige der Sozialversicherung. Hier sind die generellen Regelungen zur Versicherungspflicht und zur Berechnung der Beiträge festgelegt. Das SGB-IV stellt somit eine wichtige Grundlage für alle sozialversicherungsrechtlichen Entscheidungen dar.
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