Entsorgungs- und Umweltschutzbestimmungen
Entsorgung von gebrauchten Batterien und Elektrogeräten
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien nach Gebrauch zurückzugeben. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Sie können Ihre gebrauchten Batterien bei öffentlichen Sammelstellen oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden.
Sie können gebrauchte Batterien auch unentgeltlich in haushaltsüblicher Menge an uns zurücksenden.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch dieses Zeichen

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und durch chemische Symbole (Hg für Quecksilber, Pb für Blei und Cd für Cadmium) gekennzeichnet.
Cd: enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium. Hg: enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber. Pb: enthält mehr als 0,004 Prozent Blei – also Schadstoffe die definitiv nicht in die Umwelt gehören. Batterien stecken voller Rohstoffe wie Zink, Eisen oder Nickel, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Leider enthalten sie auch Schadstoffe, die nicht nur der Umwelt, sondern auch uns Menschen schaden.

Auch Elektro- oder Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Wichtig: Wenn Sie Lithiumbatterien entsorgen, kleben Sie vorher die Pole ab -so vermeiden Sie Kurzschlüsse. Geben Sie Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle ab. Nutzen Sie diese Sammelstellen, um sicherzustellen, dass ihre Batterien korrekt recycelt werden. So tragen Verbraucher durch Erfüllung ihrer Pflichten aktiv zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit bei.
Informationen über die Kosten der Entsorgung von Batterien finden Sie hier.