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Nach dem Achmea-Urteil des EuGH herrschte Unsicherheit im europäischen Investitionsschutz. Gerade wegen der damit verbundenen Beendigung aller bilateralen Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten entstand ein Vakuum hinsichtlich des Schutzes mitgliedstaatlicher Investitionen und der Rechtsdurchsetzung. Um diese Lücke zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die mehr oder weniger mit Rechtsunsicherheiten verbunden sind. Die rechtssicherste Alternative zu einem von den Mitgliedstaaten unabhängigen Spruchkörper wäre die Einrichtung eines Fachgerichts nach Art. 257 AEUV.…mehr

Produktbeschreibung
Nach dem Achmea-Urteil des EuGH herrschte Unsicherheit im europäischen Investitionsschutz. Gerade wegen der damit verbundenen Beendigung aller bilateralen Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten entstand ein Vakuum hinsichtlich des Schutzes mitgliedstaatlicher Investitionen und der Rechtsdurchsetzung. Um diese Lücke zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die mehr oder weniger mit Rechtsunsicherheiten verbunden sind. Die rechtssicherste Alternative zu einem von den Mitgliedstaaten unabhängigen Spruchkörper wäre die Einrichtung eines Fachgerichts nach Art. 257 AEUV. Durch dessen autonome Ausgestaltung könnte auf prozessuale Besonderheiten eingegangen und auf eine etablierte Struktur zurückgegriffen werden.