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Das Buch stellt die strafprozessualen Möglichkeiten der konservierten Videovernehmung im Strafverfahren für kindliche Opferzeugen durch das Zeugenschutzgesetz v. 1998 dar. Dabei stellt die Autorin eine verblüffende und provokante These auf: Opferzeugenschutz und Beschuldigteninteressen im Strafverfahren sind keine unüberbrückbaren Gegensätze, vielmehr ist gerade im Interesse der Wahrheitsfindung die Beweiserhebung bei kindlichen Opferzeugen grundsätzlich auf eine einzige, möglichst tatnahe Videovernehmung zu beschränken. So wird ein Strafverfahren im Hinblick auf die Stiftung von Rechtsfrieden…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch stellt die strafprozessualen Möglichkeiten der konservierten Videovernehmung im Strafverfahren für kindliche Opferzeugen durch das Zeugenschutzgesetz v. 1998 dar. Dabei stellt die Autorin eine verblüffende und provokante These auf: Opferzeugenschutz und Beschuldigteninteressen im Strafverfahren sind keine unüberbrückbaren Gegensätze, vielmehr ist gerade im Interesse der Wahrheitsfindung die Beweiserhebung bei kindlichen Opferzeugen grundsätzlich auf eine einzige, möglichst tatnahe Videovernehmung zu beschränken. So wird ein Strafverfahren im Hinblick auf die Stiftung von Rechtsfrieden und die Aufklärung des Tatvorwurfs effektiver führbar, ist damit auch mit den Beschuldigteninteressen vereinbar. Eine Sichtweise, die einen endgültigen Paradigmenwechsel im Strafverfahren hin zum Opferzeugenschutz einleitet und auch im aktuellen Kontext der rechtspolitischen Debatten zur Reform des Strafverfahrens neue Perspektiven für die Zukunft des Strafverfahrens insgesamt eröffnet.
Autorenporträt
Birgit Thoma, geboren 1968, ist Juristin. Promotion an der Universität Halle/Wittenberg als Fachhochschulprofessorin für Recht.