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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beteiligung an einer Unternehmensverbindung steht Unternehmen beliebiger Rechtsformen, mithin auch Personengesellschaften offen. Da sich eine Kodifizierung des Konzernrechts im Wesentlichen auf das Aktienrecht, insbesondere auf die
15ff., 291ff., 311ff. AktG beschränkt, führt das Konzernrecht der Personengesellschaften
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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beteiligung an einer Unternehmensverbindung steht Unternehmen beliebiger Rechtsformen, mithin auch Personengesellschaften offen. Da sich eine Kodifizierung des Konzernrechts im Wesentlichen auf das Aktienrecht, insbesondere auf die

15ff., 291ff., 311ff. AktG beschränkt, führt das Konzernrecht der Personengesellschaften allerdings bislang ein Schattendasein. Bis in die 80er Jahre hinein war es noch weitgehend unerforscht, befindet sich jedoch seitdem in bemerkenswerter Fortentwicklung.