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Straf- und Arbeitsrecht bilden die diskrete Grundlage einer scheinbar karitativ operierenden Sozialgesetzgebung. Die gegenwärtig einmal wieder debattierten Sanktionen gemäß Sozialgesetzgebung sind verfassungswidrig, können jedoch nicht von einer - entgegen ihrer Ideale - von Vergeltung korrumpierten und an Strafe orientierten Verfassung und Verfassungsrichtern (m/w) als antikonstitutionell deklariert sein.Dieser letzten sozialen Instanz vorgeblicher Güte ist nunmehr Haushalt und damit synchron die Verfassung geschwunden. Die Sozialgesetzgebung und die ihr kontextuell wie institutionell…mehr

Produktbeschreibung
Straf- und Arbeitsrecht bilden die diskrete Grundlage einer scheinbar karitativ operierenden Sozialgesetzgebung. Die gegenwärtig einmal wieder debattierten Sanktionen gemäß Sozialgesetzgebung sind verfassungswidrig, können jedoch nicht von einer - entgegen ihrer Ideale - von Vergeltung korrumpierten und an Strafe orientierten Verfassung und Verfassungsrichtern (m/w) als antikonstitutionell deklariert sein.Dieser letzten sozialen Instanz vorgeblicher Güte ist nunmehr Haushalt und damit synchron die Verfassung geschwunden. Die Sozialgesetzgebung und die ihr kontextuell wie institutionell verbundenen Einrichtungen liefert sich personell dem gesellschaftlichen Querschnitt der in konsensualer "Normalität" versteckten Zwangsvorstellung unverhohlener Straflust aus. Der Sozialstaat und seine per se hierin Beteiligten sind nunmehr zur Repräsentation der ohnehin subalternen Gesellschaft aus "Menschlichkeiten" angsterfüllter Gewalt und gewaltbereiter Angst degeneriert. Soziale Gesetzgebung und Gerichtbarkeit sind zur Bereitschaft des Eigentums am Menschen unter mildernden, semantischen Umständen verführt und leisten damit eine Fortsetzung der Methoden des Dritten Reiches und der Deutschen Demokratischen Republik in der schönen Neuen Welt der Bundesrepublik. Soziale Gesetzgeber und ihre Erfüllungsgehilfen unterstützen die Leibeigenschaft eines Jeden - so auch ihrer Eigenen - hinter dem Etikett der "Zumutbarkeit". Das soziale Prinzip der modernen Barbarei formuliert sich im despotischen Ausdruck des feigen Passivs in sozial einparfümiertem Paragraphendeutsch, sich als vorverlegte Strafgesetzgebung zu prostituieren.
Autorenporträt
Gdala, AmyMIT VERLAUB, MÖCHTE ICH MEINEN SELBSTBEITRAG ZUR BIOGRAPHIE ETWAS SALOPP FORMULIEREN: ACH JA, ALL DIESE BIOGRAPHEN, KOMMENTATOREN, JURYMITGLIEDER, SOZIALNETZWERKBAUCHPINSELER/-DISSER UND WAS SONST NOCH, SIND DOCH ALLE GEMEINE ORDNUNGSHÜTER. SCHLIMMSTENFALLS, MEINEN SIE'S GUT, WEISEN DIR DEINEN GEBÜHRENDEN PLATZ ZU. DORT WO SIE DICH HINSETZEN, SITZT NUR IHRE ARMSELIGE FIXE IDEE. "DO YOU GET IT? DO YOU GET IT?!" AM LIEBSTEN HÄTTEN SIE DIR MIT IHREM NEO-INDIE-SPIESSERTUM DAS GEHEIM-ETIKETT "VON MIR ENTDECKT" ODER "VON MIR VERABSCHIEDET" UNTER DEIN REVERS GENÄHT. OK BABY, ICH LÖS' MICH WIEDER IN LUFT AUF, SOBALD EINE SCHUBLADE NACH MIR AUFGEHT.

Kohl, TeleaICH WOLLTE MEINE BILDUNG NICHT ALS SPIELZEUG IN EINEM ALLSEITIGEN SCHAUSPIEL VERWENDEN, SONDERN DAMIT MEINE FREIHEIT VOR DER ANPASSUNG ZUM "NICHTS" RETTEN. DER LEHRER VERANSCHAULICHT DIE NULL-SERIE UND SOMIT DEN VORLÄUFER DES IN KLEINSERIE DER SCHULE UND SCHLIESSLICH IN GROSSSERIE DER GEMEINSCHAFT ZU ERWARTENDEN, GESELLSCHAFTLICHEN REPRODUKTIONSERGEBNISSES. DER ANGEHENDE UND SCHLIESSLICH AUSÜBENDE LEHRER PERSONIFIZIERT DIE TRAGIK ZWISCHEN DER THEORIE DES LEHRBERUFES IM ORIGINÄREN SINNE DER AUFKLÄRUNG: GESELLSCHAFTSKRITIK UND DER PRAXIS DES LEHRERS IN DER BÜROKRATIE VERSCHULTER BILDUNG: GESELLSCHAFTSKONTROLLE. DER ENTSCHEIDUNG ZUM LEHRBERUF GEHT SELTEN EINE POLITISIERUNG UND DAMIT EINHERGEHENDE EMANZIPATION DES BETREFFENDEN VON BEVORMUNDUNG UND BEHERRSCHUNG EINHER. DOCH ICH "FRAU" KANN.