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"Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?Wer sollte es tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse sich weigert, im Rahmen ihres 'Berichterstatterprivilegs' (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen?", so Rechtsanwalt Alexander Heumann in seiner Berufunsgsbegründung zum Urteil des Amtsgerichtes München gegen Erik Kothny.Im Juli wurde der ehemalige deutsche Bundeswehrsoldat…mehr

Produktbeschreibung
"Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?Wer sollte es tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse sich weigert, im Rahmen ihres 'Berichterstatterprivilegs' (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen?", so Rechtsanwalt Alexander Heumann in seiner Berufunsgsbegründung zum Urteil des Amtsgerichtes München gegen Erik Kothny.Im Juli wurde der ehemalige deutsche Bundeswehrsoldat und spätere freie TV-Journalist Erik Kothny vom Amtsgericht München aufgrund einer mit satirischen Mitteln vor Gewalt warnenden Facebook-Collage wegen "Gewaltdarstellung" (§ 131 StGB) zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Seine Grund- und Menschenrechte - besonders Meinungs- und Kunstfreiheit - wurden in diesem Urteil nicht mit einem Satz berücksichtigt.Hier lesen Sie die Chronologie des Prozesses, geschrieben in Märchenform, weil man es sonst nicht glauben würde.
Autorenporträt
Kothny, Erik§Geboren 1940 in Troppau. Als Kind flieht er mit den Eltern vor der Roten Armee aus dem Sudetenland nach Österreich. Nach dem Abi, Major der Bundeswehr, später Journalist.Zwei thailändischen Adoptivsöhne, eine TochterWohnort Banglamung / Thailand