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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Erbringung von Jugendhilfeleistungen ist, aufgrund sinkender finanzieller Mittel und Sicherstellung der Grundprinzipien der Beschaffung, allen Beteiligten bekannt. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Ansatz die Beschaffung durch Vergabe durchzuführen. Inhalte sind u.a. die Erläuterung des sozialrechtlichen Dreiecks in der Jugendhilfe inklusive aller…mehr

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Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Erbringung von Jugendhilfeleistungen ist, aufgrund sinkender finanzieller Mittel und Sicherstellung der Grundprinzipien der Beschaffung, allen Beteiligten bekannt. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Ansatz die Beschaffung durch Vergabe durchzuführen. Inhalte sind u.a. die Erläuterung des sozialrechtlichen Dreiecks in der Jugendhilfe inklusive aller Rechten und Pflichten der Akteure. Des Weiteren findet sich auch ein Überblick über die Grundsätze, (rechtliche) Bedingungen und die zentralen Begriffe des Vergabeverfahrens. Verknüpft werden diese beiden Themenkomplexe in der Diskussion über Schnittstellen dieser beiden Themenkomplexe. Abschließend werden Chancen und Risiken der Beteiligten dargestellt. Im Fazit findet sich eine Zusammenfassung über eine Anwendbarkeit und weitere Diskussionsansätze. Diese Arbeit trifft keine eindeutige Aussage zu einer verpflichtenden Zuordnung des Vergaberechts im sozialrechtlichen Dreieck der Jugendhilfe. Aufgrund des Mangels an eindeutigen (Rechts-) Entscheidungen, werden lediglich die unterschiedlichen Meinungen und Betrachtungsweisen erläutert. Ergebnis dieser Niederschrift ist eine Diskussionsgrundlage für Beteiligte und Gründe für die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Erbringung von Jugendhilfeleistungen.