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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Entstehung des Europäischen Binnenmarkts am 01.01.1993 ist der grenzüberschreitende Warenhandel kein Sonderfall mehr im alltäglichen Wirtschaftsverkehr, sondern stellt viel eher die Norm dar. Da im Laufe der Zeit leider immer nur kleinere Anpassungen vorgenommen wurden, ist es nicht weit hergeholt, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht mit der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Entstehung des Europäischen Binnenmarkts am 01.01.1993 ist der grenzüberschreitende Warenhandel kein Sonderfall mehr im alltäglichen Wirtschaftsverkehr, sondern stellt viel eher die Norm dar. Da im Laufe der Zeit leider immer nur kleinere Anpassungen vorgenommen wurden, ist es nicht weit hergeholt, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht mit der Globalisierung und Digitalisierung Schritt halten konnte. Trotz einer ersehnten Harmonisierung der Mehrwertsteuerregelungen in der Europäischen Union sind viele Sachverhalte ungeklärt oder einfach nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere vernachlässigt wurde bisher der Fall des Reihengeschäfts. Nicht selten kommt es im Wirtschaftsleben vor, dass mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand schließen und dieser infolge dessen vom ersten Unternehmer unmittelbar an den letzten Abnehmer versendet oder befördert wird. Diese Konstellation ist in Deutschland seit langem bekannt und verankert über den § 3 Abs. 6 Satz 5 f. Umsatzsteuergesetz. Solange diese im Inland stattfindet bereiten diese Geschäfte keinerlei Schwierigkeiten. Doch wie bereits erwähnt ist es an der Tagesordnung, dass grenzüberschreitende Umsatzgeschäfte getätigt werden. Da es hierbei keine geregelte Norm innerhalb der Europäischen Union gibt, wirft es Fragen auf und es mangelt an Rechtssicherheit. Dies führte in letzter Zeit zu vermehrter Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene, was leider auch nicht mehr Klärung verschaffte. Insbesondere erwies es sich schwer einen gemeinsamen Nenner hinsichtlich der Zuordnung der bewegten Lieferung zu finden. Dies ist insofern wichtig, da es bei einem Reihengeschäft trotz mehreren Umsatzgeschäften nur eine Warenbewegung gibt, welche in den Genuss einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 6a Umsatzsteuergesetz kommen könnte. Hinsichtlich der Zuordnung sieht die Finanzverwaltung die Transportverantwortung als ausschlaggebendes Kriterium an, während der EuGH und der XI. Senat die Ansicht vertreten, dass es auf die Verfügungsmacht zum Zeitpunkt des Übergangs ankommt. Der V. Senat hingegen vertritt die Meinung, dass die Absichtsbeurkundung ausschlaggebend für die Zuordnung der bewegten Lieferung sei. Aufgrund dieser differenzierten Betrachtungsweisen wird die Bachelorarbeit genauer auf die Urteile auf nationaler und europäischer Ebene eingehen und eine kritische Analyse über die Zuordnung bei Reihengeschäften anstellen.

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