Die Arbeit soll einen Überblick über die Zulässig- und Unzulässigkeit von Nachahmungen fremder Waren gewähren. Beleuchtet werden hierfür Sonderschutzrechte (Patent-, Gebrauchsmuster-, Urheber-, Marken- und Geschmacksmusterrecht). Das Hauptaugenmerk liegt aber auf § 1 UWG (Ergänzender Leistungsschutz)
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