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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienarbeit hat die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Inhalt. Diese werden vorwiegend im sechsten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes konkretisiert, das heißt in den §§ 106 bis 113 BetrVG. Mitwirkungsrechte stellen vor allem Informations-, Vorschlags-, Anhörungs- und Beratungsrechte dar,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienarbeit hat die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Inhalt. Diese werden vorwiegend im sechsten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes konkretisiert, das heißt in den §§ 106 bis 113 BetrVG. Mitwirkungsrechte stellen vor allem Informations-, Vorschlags-, Anhörungs- und Beratungsrechte dar, währenddessen Mitbestimmungsrechte durch Zustimmungserfordernisse oder Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrates gekennzeichnet sind. Zunächst wird der Betriebsrat näher beschrieben. Im Anschluss werden die konkreten wirtschaftlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte detailliert erläutert sowie abschließend kritisch gewürdigt. Das Ziel dieser Seminararbeit ist darzustellen, inwieweit der Arbeitgeber seine Belegschaft in unternehmerische Entscheidungen hinsichtlich Investition, Produktion, Rationalisierung und Stilllegung einzubeziehen hat. Die Geschichte des Betriebsverfassungsgesetztes in Deutschland reicht bis in das Zeitalter der Industrialisierung zurück. Über die Mitte des 19. Jahrhunderts erstmals gegründeten Arbeiterausschüsse entwickelten sich im 20. Jahrhundert Gesetze zur Bildung von Arbeiterausschüssen im Bereich des Bergbaus. In der Weimarer Republik legte dann das Betriebsrätegesetz im Rahmen der Weimarer Verfassung erstmals die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und deren Mitbestimmungen verbindlich fest. Schließlich trat 1952 das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft und entwickelte sich durch mehrfache Novellierungen zum heutigen Regelwerk, welches den grundlegenden Ordnungsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet.

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