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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die bis dahin beispiellosen islamistisch motivierten terroristischen Anschläge vom 11.09.2001 auf Ziele in den USA gelten mit ihren weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Implikationen weithin (berechtigterweise) als zeitlicher Wendepunkt auch der deutschen Rechtsentwicklung. Richtete sich bis dahin die bundesdeutsche Anti-Terrorgesetzgebung noch vornehmlich gegen den…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die bis dahin beispiellosen islamistisch motivierten terroristischen Anschläge vom 11.09.2001 auf Ziele in den USA gelten mit ihren weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Implikationen weithin (berechtigterweise) als zeitlicher Wendepunkt auch der deutschen Rechtsentwicklung. Richtete sich bis dahin die bundesdeutsche Anti-Terrorgesetzgebung noch vornehmlich gegen den binnenstaatlichen RAF-Terrorismus, der in der Nachschau doch mit einem Mindestmaß an Täterrationalität und Vorhersehbarkeit ausgestattet war, markieren die Anschläge vom 11.09.2001 eine grundlegend neue Risikolage. So kann dem nunmehr transnational operierenden und religiös fanatisierten Terrorismus eben keine Rationalität mehr eingeräumt werden; seine Aktionen sind zudem nahezu vollkommen unvorhersehbar. Angesichts der neuen Qualität der Bedrohung ändert sich auch die Qualität der legislativen Anti-Terrormaßnahmen. Hier gilt nun ein "ganzheitlicher Bekämpfungsansatz", der, im Gegensatz zur vormaligen Anti-Terrorgesetzgebung, eine Vielzahl von eben nicht originär sicherheitspolitischen Rechtsgebieten betrifft, und zunehmend sogar nichtstaatliche Akteure umfasst (beispielsweise durch die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern oder Finanzdienstleistern zu einer verstärkten Informationsvorsorge). Daneben wird die Terrorismusbekämpfung nunmehr als Gegenstand eines "Mehr-Ebenen-Systems der Rechtserzeugung" betrieben. Der "ganzheitliche Ansatz" wird nicht nur durch die nationale Gesetzgebung verfolgt, sondern auch in erheblichem Maße durch inter-und supranationale Akteure induziert. Es geht hierbei kaum noch um die klassischen Strategien der präventiven polizeilichen Gefahrenabwehr und repressiver Strafverfolgung, stattdessen "wird der Ausweg in einer Ausweitung und Verselbstständigung der Informationsvorsorge gesucht." Der ganzheitliche Bekämpfungsansatz im Mehr-Ebenen-System spiegelt sich in der bundesdeutschen Rechtsentwicklung ab dem 11.09.2001 wieder, die ebenfalls vermehrt auf Informationsvorsorge abzielt. Dadurch soll ein terroristischer Anschlag mit seinen verheerenden Folgen möglichst frühzeitig verhütet werden. Nach allgemeinem Dafürhalten ist die herkömmliche polizeiliche Prävention hier eher ungeeignet, da sie - auch in Anbetracht der bedrohten Rechtsgüter - zu spät komme, und ebenso eine Strafverfolgungnacheinem Anschlag nachrangig sei.

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