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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind die IAS/IFRS für den Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend ab dem 01.01.2005 anzuwenden. Den Mitgliedstaaten wurde ein Wahlrecht bezüglich der Anwendung für nicht-kapitalmarktorientierte…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind die IAS/IFRS für den Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend ab dem 01.01.2005 anzuwenden. Den Mitgliedstaaten wurde ein Wahlrecht bezüglich der Anwendung für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Einzelabschluss eingeräumt. Im Gegensatz zum Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen ist die Verordnung nicht unmittelbares Recht für den Einzelabschluss. Die Ausdehnung auf den Einzelabschluss bedarf der Übernahme in nationales Recht durch Transformationsgesetze. Ein solches Transformationsgesetz wurde unter dem Titel Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) am 29.10.2004 vom deutschen Bundestag verabschiedet. Gemäß dem neuen §325 (2a) HGB ist anstelle des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die Offenlegung eines Einzelabschlusses, der nach den Grundsätzen der IAS/IFRS aufgestellt wurde, zulässig. Die EU hat bereits alle IAS, die vor dem 14.09.2002 vom IASB erlassen wurden sowie IFRS1 (veröffentl.2003) und eine verkürzte Version des IAS39 (überarb. 2003) anerkannt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 29.12.2004 die im Rahmen des IASB-Improvement Projects neu überarbeiteten Standards, die neu verabschiedeten IFRS3 bis IFRS5 (alle veröffentl. 2004), die Änderungen zu IAS36 (geänd. 2004) und IAS38 (geänd. 2004) sowie IAS32 (überarb. 2003) legitimiert; es ist davon auszugehen, dass auch der IFRS2 und der neue IFRS6 künftig von der EU-Kommission anerkannt werden. Es wird erwartet, dass die IAS/IFRS erhebliche Auswirkungen auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen haben werden, da Banken und Ratingagenturen mittelfristig aus Gründen der Vergleichbarkeit nur ein Rechnungslegungssystem akzeptieren werden. Gang der Untersuchung: Das Comparability and Improvements Project (1987¿1993), das Improvements Project (2002¿2003) sowie Amendments zu diversen Einzelstandards wurden vom IASB u.a. mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Vielzahl von bestehenden Wahlrechten innerhalb des IAS/IFRS-Regelwerkes zu eliminieren. In dieser Arbeit wird daher näher untersucht, ob das IASB seine Zielsetzung erreicht hat und inwieweit weiterhin eine [...]

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