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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1.7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen die Missstände, Straftaten, unmoralische Hergänge oder Gefahren für die Umwelt und oder der Allgemeinheit, der Öffentlichkeit preisgeben, bezeichnet man als sogenannte Whistleblower. Dies bedeutet so viel wie jemanden verpfeifen und ist mit dem Deutschen Äquivalent des Hinweisgebers zu vergleichen. Eine mögliche Erklärung weshalb der aus dem Angelsächsischen stammende…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1.7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen die Missstände, Straftaten, unmoralische Hergänge oder Gefahren für die Umwelt und oder der Allgemeinheit, der Öffentlichkeit preisgeben, bezeichnet man als sogenannte Whistleblower. Dies bedeutet so viel wie jemanden verpfeifen und ist mit dem Deutschen Äquivalent des Hinweisgebers zu vergleichen. Eine mögliche Erklärung weshalb der aus dem Angelsächsischen stammende Begriff weit aus geläufiger ist als das gleichbedeutende deutsche Wort, könnte darin liegen, dass der Hinweisgeber völlige Legitimität impliziert, wohingegen das Wort verpfeifen "to blow the whistle" den wahren Konflikt verschiedener Interessen wiedergibt. Dabei spielen Recht und Gesetzt ebenso eine Rolle wie Moral, Loyalität und die Beweggründe des Whistleblowers. Für die einen gelten sie als Denunzianten und Nestbeschmutzer, andere wiederum bewundern sie geradezu für ihre Zivilcourage und den Weg, den sie eingeschlagen haben und der sie Karriere und Reputation kosten kann. In der Bundesrepublik wie auch in einigen anderen europäischen Ländern bewegen sich Hinweisgeber in einer gesetzlichen Grauzone, die gerade im Bereich des Beamtenrechts noch undurchsichtiger wird. Im Folgenden wird versucht genauer darauf einzugehen, inwiefern Whistleblowing bei Beamtinnen und Beamten eine pflichtwidrige Dienstverletzung darstellt oder sie gegebenenfalls doch zulässig ist. Auch soll im Rahmen dieser Hausarbeit, neben der grundlegenden Fragestellung nach einer Dienstpflichtverletzung, auf die Zulässigkeit und mögliche Notwendigkeit von Zusätzen und Änderungen im Beamtenrecht eingegangen werden. Im besonderen Fokus liegen hierbei die Nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten. Das Thema Whistleblowing wird seit erst recht junger Zeit als öffentliche Debatte geführt und erstmals auch als mögliche Chance angesehen. Dabei gibt es das so modern klingende Whistleblowing eigentlich schon seit jeher. Neben den Unternehmen ist nun auch die Politik auf die Bedeutung dieser Thematik gestoßen. Ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2012 im deutschen Bundestag sah vor einen weitreichenderen Schutz für Whistleblower zu schaffen, wurde jedoch in zweiter Lesung abgelehnt . Ebenso wurde ein zweiter Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2015 vom deutschen Bundestag in zweiter Lesung, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, abgelehnt.

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