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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Verwendung fremder und eigener Fotos von Gegenständen (Le Corbusier Möbel) für die Produktbeschreibung eines Online-Verkaufs. Es wird auf die schutzfähigen Werke und damit auf die Abgrenzung von Lichtbildern und Lichtbildwerken, sowie auf etwaige Eingriffe in Rechte des Urhebers eingegangen, die bei der Nuzung der Fotos einschlägig sein könnten und sind. Zudem werden Rechtfertigungsgründe des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Verwendung fremder und eigener Fotos von Gegenständen (Le Corbusier Möbel) für die Produktbeschreibung eines Online-Verkaufs. Es wird auf die schutzfähigen Werke und damit auf die Abgrenzung von Lichtbildern und Lichtbildwerken, sowie auf etwaige Eingriffe in Rechte des Urhebers eingegangen, die bei der Nuzung der Fotos einschlägig sein könnten und sind. Zudem werden Rechtfertigungsgründe des UrhG diesbzgl.geprüft. Die Arbeit gliedert sich in drei Tatbestandsalternativen, wodurch ein recht breites Feld der Onlinenutzung von Fotos abgedeckt wird.