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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Südosteuropa, Balkan, Note: 1,3, Brandenburgische Technische Universität Cottbus (LS Technikphilosophie), Veranstaltung: Kurs: Recht und Moral, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte wurden verletzt, seit es den Gedanken der Menschenrechte gibt. Seit dem Ende des 2. Weltkrieges und dem Bekannt werden der Greultaten des Naziregimes bekam der Gedanke der Menschenrechte neuen Auftrieb. Die Wahrung und die Verteidigung der Menschenrechte wurde bislang als innerstaatliche Aufgabe angesehen und…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Südosteuropa, Balkan, Note: 1,3, Brandenburgische Technische Universität Cottbus (LS Technikphilosophie), Veranstaltung: Kurs: Recht und Moral, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte wurden verletzt, seit es den Gedanken der Menschenrechte gibt. Seit dem Ende des 2. Weltkrieges und dem Bekannt werden der Greultaten des Naziregimes bekam der Gedanke der Menschenrechte neuen Auftrieb. Die Wahrung und die Verteidigung der Menschenrechte wurde bislang als innerstaatliche Aufgabe angesehen und Interventionen von außen, selbst mit humanitären Hindergrund, widersprachen dem Selbstbestimmungsrecht der Nationen. Was aber ist, wenn der Staat, welcher zum Zwecke des Schutzes der Rechte seiner Bürger existiert, selbst massiv Menschenrechte verletzt, sich als unfähig erweist, Menschenrechte im Inneren zu schützen, oder nicht willens ist, diese zu verteidigen? Ist es dann nicht die moralische Pflicht eines anderen Staates, zu intervenieren und die Wahrung der Menschenrechte durchzusetzen? Ist eine solche Intervention überhaupt im Völkerrecht zulässig oder muss das Selbstbestimmungsrecht der Nationen generell dem Menschenrecht gegenüber als höherwertig betrachtet werden? Ein Beispiel für eine Intervention, welche durch die Angabe von Menschenrechtsverletzungen legitimiert werden sollte, ist der von der NATO durchgeführte Krieg gegen Jugoslawien. Dieser Krieg sollte zum Ziel haben, die angeblichen Menschenrechtsverletzungen im Kosovo zu beenden und den Frieden auf dem Balkan wiederherzustellen. Im Zuge diesen Krieges wurden immer mehr Stimmen laut, welche auf das Völkerrecht verwiesen und welche festzustellen glaubten, dass der NATO die völkerrechtliche Legitimation fehlte. "Die Leidtragenden dieser Show der Stärke waren und sind Serben und Kosovaren, deren Menschenrechte durch Luftangriffe verletzt wurden. Viele verloren bzw. verlieren aufgrund der zerstörten Infrastruktur und des gewachsenen Hasses ihr Leben. Dieser Völkerrechtsbruch, der militärische Überfall war ein Verbrechen." Angesichts solcher Sätze, welche man sehr oft lesen kann, werde ich mich in dieser Arbeit damit beschäftigen, ob und in welcher Weise Interventionen mit humanitären Zielen zulässig sind. Vorab möchte ich aber darauf hinweisen, dass diese Arbeit nicht vollständig sein kann, weil diese Arbeit sonst den gesetzten Rahmen sprengen würde. Ich werde aus diesem Grund völkerrechtliche und rechtsethische Fragestellungen nicht vollständig bearbeiten und wiedergeben können. Am Anfang dieser Arbeit werde ich allgemeine Fragen betrachten und versuchen zu beantworten. Am Ende werde ich versuchen, die gewonnenen Erkenntnisse auf das Problem des Kosovo-Krieges anzuwenden.

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