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Die im Wahlprüfungsrecht maßgebliche Norm, Art. 41 GG, schreibt die Fokussierung auf die nachträgliche Wahlprüfung nicht vor. Insbesondere verbietet sie nicht die Überprüfung von Wahlfehlern bei der Listenzulassung im Zeitpunkt vor der Wahl. Johanna Werpers zeigt diese Offenheit des Gesetzes anhand einer kritischen Bestandsaufnahme zur seit jeher bestehenden praktischen Handhabung des Wahlprüfungsverfahrens sowie anhand einer umfassenden (Neu-)Interpretation des maßgeblichen Begriffs der Wahlprüfung aus Art. 41 GG. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden dabei systematische Erwägungen durch eine…mehr

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Produktbeschreibung
Die im Wahlprüfungsrecht maßgebliche Norm, Art. 41 GG, schreibt die Fokussierung auf die nachträgliche Wahlprüfung nicht vor. Insbesondere verbietet sie nicht die Überprüfung von Wahlfehlern bei der Listenzulassung im Zeitpunkt vor der Wahl. Johanna Werpers zeigt diese Offenheit des Gesetzes anhand einer kritischen Bestandsaufnahme zur seit jeher bestehenden praktischen Handhabung des Wahlprüfungsverfahrens sowie anhand einer umfassenden (Neu-)Interpretation des maßgeblichen Begriffs der Wahlprüfung aus Art. 41 GG. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden dabei systematische Erwägungen durch eine umfassende Analyse der Stellung des Wahlprüfungsverfahrens im Rechtsschutzgefüge des Grundgesetzes. Anschließend unterbreitet die Autorin einen Vorschlag für die praktische Umsetzung des Wahlprüfungsverfahrens vor der Wahl in Bezug auf die Nichtzulassung von Landeslisten politischer Parteien. Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften sowie Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (Französisch) an der Universität Münster; 2019 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Münster; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle.

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Autorenporträt
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften sowie Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (Französisch) an der Universität Münster; 2019 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Münster; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle.