
Von der sozioökonomischen zur morbiditätsorientierten Klassifikation im Risikostrukturausgleich (eBook, ePUB)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,7, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Wirkung zum 01. Januar 1994 führte der Gesetzgeber mit dem GSG den RSA ein. Dieser bildet zusammen mit dem Recht der freien Krankenkassenwahl das Kernstück der Organisationsreform der GKV. Der Gesetzgeber verfolgt dabei die Intension, einerseits mehr Solidarität und Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, indem historisch gewachsene regionale, berufsspezifische und betriebliche Grenzen und Strukturen bisheriger ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,7, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Wirkung zum 01. Januar 1994 führte der Gesetzgeber mit dem GSG den RSA ein. Dieser bildet zusammen mit dem Recht der freien Krankenkassenwahl das Kernstück der Organisationsreform der GKV. Der Gesetzgeber verfolgt dabei die Intension, einerseits mehr Solidarität und Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, indem historisch gewachsene regionale, berufsspezifische und betriebliche Grenzen und Strukturen bisheriger solidarischer Umverteilungsprozesse aufgelöst wurden. Andererseits sollte der RSA mit seinem Ordnungsrahmen den Wettbewerb der Krankenkassen auf Felder kreativer Gestaltung des Leistungsgeschehen lenken und Risikoselektion unattraktiv machen. Bereits kurz nach Einsetzen des Wettbewerbs unter den Krankenkassen waren spürbare Wechselströme hin zu beitragssatzgünstigen Krankenkassen zu beobachten. Vorwürfe kamen von Vertretern hochpreisiger Kassen auf, dass diese Beitragssatzdivergenzen nicht auf Grund ineffizienter Ressourcenverwendung bei der Leistungserstellung bestehen, sondern das trotz RSA die "Billigkassen" gezielt gute Risiken attrahieren, um so wiederum daraus Beitragssatzvorteile zu generieren. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Reformkonsequenzen sich durch mögliche Risikoselektion trotz Risikostrukturausgleich und den damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen ergeben.
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