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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Seminar: Gewalt und Zivilisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren. Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch woh- nen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst. (3. Mose 19/ 33-34) Völkermord - allgemein wird unter diesem Begriff die Auslöschung willkürlich definierter Menschengruppen unter sehr brutalen Begleitumständen verstanden.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Seminar: Gewalt und Zivilisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren. Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch woh- nen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst. (3. Mose 19/ 33-34) Völkermord - allgemein wird unter diesem Begriff die Auslöschung willkürlich definierter Menschengruppen unter sehr brutalen Begleitumständen verstanden. 1944 führte der jüdisch-polnische Jurist Raphael Lemkin den Begriff "Genozid" ein.: Neue Ansätze erfordern neue Begriffe. Unter "Genozid" verstehen wir die Vernichtung eines Volkes oder einer ethnischen Gruppe. Dieses neue Wort setzt sich aus dem griechischen Wort genos (Rasse, Stamm, Volk) und dem lateinischen Wortstamm cide (töten, morden, metzeln) zusammen und entspricht so in seiner Bildung Wörtern wie Tyrannizid, Homozid, Infantizid, etc. Im allgemeinen bedeutet Genozid nicht notwendigerweise die unmittelbare Vernichtung eines Volkes, auÿer wenn er durch die massenhafte Ermordung aller Mitglieder eines Volkes erfolgt, sondern die planmäÿige Koordinierung verschiedener Aktionen, die darauf abzielen, die unentbehrlichen Lebensgrundlagen von Volksgruppen zu zerstören, um diese Gruppen selbst zu vernichten. Ziele eines solchen Plans wären die Zerschlagung der politischen und sozialen Institutionen, der Kultur, der Sprache, des Nationalgefühls, der Religion und des Wirtschaftslebens von Volksgruppen, die Vernichtung der persönlichen Sicherheit, Freiheit, Gesundheit und Würde bis hin zur Tötung von Angehörigen solcher Gruppen. Der Genozid richtet sich gegen die Volksgruppe als solche, und die aus ihm folgenden Handlungen gelten nicht Personen auf Grund ihrer individuellen Eigenschaften, sondern auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe." (1) Die verbindliche Definition des Straftatbestandes Völkermord ergibt sich aus der UN-Konvention 280. Allerdings ist die Einordnung verschiedener Verbrechen unter den Terminus Völkermord nicht einfach. Kann man Genozide vergleichen? Verliert der Holocaust dadurch an Schrecken und wird relativiert oder gar geleugnet? (1)Raphael Lemkin. "Axis Rule in occupied Europe. Laws of Occupation, Analysis of Government, Proposals for Redress", Washington 1944