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Ein Großteil der Versicherungsprämie besteht aus dem kalkulatorischen Anteil für die Vermittlervergütung. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer hat jedoch im Regelfall nicht einmal eine grobe Vorstellung von der Höhe dieses Vergütungsanteils. Die Höhe der Vergütung kann im Zusammenspiel mit dem naturgemäß bestehenden überlegenen Sachwissen des Versicherungsvermittlers zu Spannungen, ggf. sogar zu Interessenkonflikten beim Vermittler führen, da dieser zugleich verpflichtet ist, den potentiellen Versicherungsnehmer angemessen zu beraten. Dieses Problem ist der Fachwelt hinlänglich bekannt;…mehr

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Produktbeschreibung
Ein Großteil der Versicherungsprämie besteht aus dem kalkulatorischen Anteil für die Vermittlervergütung. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer hat jedoch im Regelfall nicht einmal eine grobe Vorstellung von der Höhe dieses Vergütungsanteils. Die Höhe der Vergütung kann im Zusammenspiel mit dem naturgemäß bestehenden überlegenen Sachwissen des Versicherungsvermittlers zu Spannungen, ggf. sogar zu Interessenkonflikten beim Vermittler führen, da dieser zugleich verpflichtet ist, den potentiellen Versicherungsnehmer angemessen zu beraten. Dieses Problem ist der Fachwelt hinlänglich bekannt; die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie, die u. a. für mehr Transparenz im Bereich der Vergütung von Versicherungsvermittlern sorgen soll. Von diesem Stand ausgehend untersucht die Arbeit zunächst, welche Transparenzvorschriften hinsichtlich der Abschlusskosten bzw. der Vermittlerprovisionen auf europäischer und deutscher Ebene existieren. Hierbei geht der Autor insbesondere auf das Transparenzgebot des Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG ein. In einem weiteren Schritt werden überblicksartig die gesetzlichen Konzepte der übrigen EWR-Staaten präsentiert. Aus einer darauffolgenden Auswertung der unterschiedlichen Ansätze und einer Analyse der Vor- und Nachteile der gängigen Bruttopolicen- und Nettopolicenmodelle wird abschließend ein eigenes, sachgerechtes Transparenzmodell entwickelt. Dabei geht der Autor auch auf zahlreiche aktuelle Probleme des deutschen Versicherungsrechts ein, wie etwa die Existenzberechtigung des sogenannten Provisionsabgabeverbotes oder die Zulässigkeit der Vereinbarung einer separaten Abschlusskostenzahlung in der Lebensversicherung. Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Praktiker und Theoretiker. Sie liefert weitere Impulse für die ohnehin schon extrem kontrovers geführte Diskussion im Bereich der Versicherungsvertriebskostentransparenz.

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Autorenporträt
Armbrüster, Christian
Prof. Dr. Christian Armbrüster: Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema "Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung" (Duncker &Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht ("Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften", Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senior

en, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.