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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, Veranstaltung: Versicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ursprung der Versicherungen, die als solche bereits eine lange Tradition vorweisen können, begann schon seinerzeit im alten Babylon mit den ersten Haftpflichtversicherungen. Später im alten Rom entwickelte sich die Versicherung als Gemeinschaftsidee in den ärmeren Bevölkerungsschichten um beispielsweise aufwendige und kostspielige Zeremonien…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, Veranstaltung: Versicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ursprung der Versicherungen, die als solche bereits eine lange Tradition vorweisen können, begann schon seinerzeit im alten Babylon mit den ersten Haftpflichtversicherungen. Später im alten Rom entwickelte sich die Versicherung als Gemeinschaftsidee in den ärmeren Bevölkerungsschichten um beispielsweise aufwendige und kostspielige Zeremonien bei etwaigen Todesfällen finanziell bewältigen zu können. In Deutschland dagegen waren im Frühmittelalter um 779 n.C. Versicherungen als solche von höchster Stelle verboten, da es für etwaige Fälle von Bränden und Schiffbrüchen die ersten Gilden gab die diesbezüglich Hilfe leisteten. Im späten Mittelalter um anno 1400 tauchten dann in Italien die ersten Versicherungsverträge auf, die sich auf das versichern von Risiken in der Seefahrt bezogen. In der Neuzeit wurde die Versicherung sodann als juristisches Produkt etabliert. Folge davon war, dass nun ein echter Rechtsanspruch auf Unterstützung und Gegenleistung existierte. Zu dieser Zeit und bis hin in das 19. Jahrhundert beherrschten italienische, französische und englische Versicherungsgesellschaften den Versicherungsmarkt auch in Deutschland, was sich jedoch im Zuge der Privatisierung der Versicherungswirtschaft sodann bis zum 20. Jahrhundert egalisierte. Die vorliegende Seminararbeit setzt sich im Überblick mit dem Versicherungsrecht hinsichtlich des Privatversicherungsrechts, des Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsunternehmensrecht und weiter des Versicherungsvertragsrechts in der Wirtschaftspraxis des 21. Jahrhunderts auseinander. Sie verschafft einen Überblick hinsichtlich der vielfältigen Existenz verschiedenster Versicherungen in unterschiedlichsten Bereichen, ihrer Ziele sowie etwaiger Rechtsfolgen, welche anhand auch von praxisnahen Anwendungsbeispielen dahingehend verdeutlicht werden, um sodann aus dem Verständnis heraus zu ermitteln, inwieweit bestimmte Versicherungen im Rahmen der Wirtschaftspraxis zur Absicherung von Risiken für Unternehmen jeweils dienen. Als Ausgangspunkt dieser Arbeit werden das Versicherungsunternehmen und das Versicherungsgeschäft als solches dargestellt um sodann im Fortgang anhand unterschiedlicher Versicherungsformen des Versicherungssystems auch den Sinn und Zweck des Versicherungsrechts in der Wirtschaftspraxis zu beleuchten.

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