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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Drurckfehler-Serkchtigimgen -- Gutachten. (Zweiter Band.) -- X. Gutachten des Herrn Geheimen Raths Professor Dr. A. Wach in Leipzig über die Frage: Abgrenzung von Richterrecht und Parteibctrieb im Zivilprozeß -- XI. Gutachten des Herrn Professor Dr. Edmund Bernatzik in Wien über die Frage: Tie Rechtskraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden -- XII. Gutachten deS Herrn Geh Justizrath Dr. Harnier in Kassel über die Frage: Welchem der neuerdings veröffentlichten beiden Entwürfe eines Reichsgesetzes betr. die Sicherung der Bauforderungen gebührt der…mehr

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Produktbeschreibung
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Drurckfehler-Serkchtigimgen -- Gutachten. (Zweiter Band.) -- X. Gutachten des Herrn Geheimen Raths Professor Dr. A. Wach in Leipzig über die Frage: Abgrenzung von Richterrecht und Parteibctrieb im Zivilprozeß -- XI. Gutachten des Herrn Professor Dr. Edmund Bernatzik in Wien über die Frage: Tie Rechtskraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden -- XII. Gutachten deS Herrn Geh Justizrath Dr. Harnier in Kassel über die Frage: Welchem der neuerdings veröffentlichten beiden Entwürfe eines Reichsgesetzes betr. die Sicherung der Bauforderungen gebührt der Vorzug -- XIII. Gutachten deS Herrn JustizralhS Dr. I. Stranz in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich die Aenderung der Vorschrift des § 313 B.G B., wonach die obligatorische Verpflichtung zur Nebertragung eines Grundstuckseigeuthums an gerichtliche und notarielle Beurkundung des Vertrages geknüpft ist -- XIV. Gutachten deS Herrn Hofrath Professor Dr. Rosin in Freiburg i. B. über die Frage: Sind für die Ausbildung der Juristen Zwischenprüfungen zweckmäßig? -- XV. Gutachten des Herrn Heinrich Freese zu Berlin über die Frage: Welchem der jetzt amtlich veröffentlichten Entwürfe eines Gesetzes zum Schutze der Bauforderuugen ist der Vorzug zu geben? -- XVI. Gutachten des Herrn Prof, van Calker-Straßburg über die Frage: Nach welchen Grmldsätzen ist die Revision des Strafgesetzbuches in Aussicht zu nehmen -- XVII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Karl Hiller in Graz über die Frage: Sind für die Ausbildllng der Juristen Zwischenprüfungen zweckmäßig? -- XVIII. Gutachten, erstattet von Herrn Dr. Julius Landesberger, Universitätsdozent und Advokat in Wien, über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Industrie-Kartelle -- XIX. Kurze Bemerkungen zur Frage der Aufhebung oder Aenderung des § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Herrn Rechtsanwalt und Notar Karl Haenschke zu Berlin

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