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Thema der vorliegenden Publikation sind die rechtlichen Probleme, zu denen die Vergütung von Arbeitnehmervertretern mit Doppelmandaten führen kann. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und darf als solches - im Gegensatz zum Aufsichtsratsamt - nicht vergütet werden. Arbeitnehmervertreter führen einen erheblichen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Kompensiert wird dies oftmals dadurch, dass den Arbeitnehmervertretern in ihrer Rolle als Betriebsratsmitglieder eine großzügige Vergütung gewährt wird. Da eine Betriebsratsbegünstigung nach dem…mehr

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Produktbeschreibung
Thema der vorliegenden Publikation sind die rechtlichen Probleme, zu denen die Vergütung von Arbeitnehmervertretern mit Doppelmandaten führen kann. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und darf als solches - im Gegensatz zum Aufsichtsratsamt - nicht vergütet werden. Arbeitnehmervertreter führen einen erheblichen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Kompensiert wird dies oftmals dadurch, dass den Arbeitnehmervertretern in ihrer Rolle als Betriebsratsmitglieder eine großzügige Vergütung gewährt wird. Da eine Betriebsratsbegünstigung nach dem Betriebsverfassungsgesetz verboten und strafbar ist, birgt dies ein Compliance-Problem. Zudem ist es ein Governance-Problem, wenn das Aufsichtsratsmitglied von dem zu überwachenden Vorstand eine Sondervergütung erhält, und somit nicht mehr unabhängig von diesem ist.


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Autorenporträt
Katrin Maily studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität und absolvierte ihr Referendariat am Oberlandesgericht München. Vor ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, der Ludwig-Maximilians-Universität München.