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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vereinten Nationen wurden 1945 nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs als System von Ordnungsstrukturen zur Entschärfung von Konflikten und zur Friedenssicherung gegründet. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich wurde den Vereinten Nationen mit dem internationalen Menschenrechtsschutz übertragen. In ihrer Charta, die am 26. Juni 1945 von 51 Staaten angenommen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vereinten Nationen wurden 1945 nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs als System von Ordnungsstrukturen zur Entschärfung von Konflikten und zur Friedenssicherung gegründet. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich wurde den Vereinten Nationen mit dem internationalen Menschenrechtsschutz übertragen. In ihrer Charta, die am 26. Juni 1945 von 51 Staaten angenommen wurde, wird die Förderung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten in Artikel 1, 13 und 55 als eine wichtige Zielbestimmung definiert. In den letzten fast 60 Jahren haben die Vereinten Nationen dieses Ziel durch Erarbeitung eines dichten Systems von Konventionen und völkerrechtlich verbindlichen Verträgen sowie deren Überwachungsmechanismen verfolgt. Darüber hinaus forcierten sie die Entwicklung von Instrumentarien zum Menschenrechtsschutz, die allein auf der extensiven Auslegung der Chartabestimmungen beruhen. Somit konnten die Vereinten Nationen erreichen, dass sich heute kein Staat bei der Behandlung seiner Staatsbürger allein auf seine staatliche Souveränität berufen kann, sondern verschiedensten internationalen Verpflichtungen und Überwachungsmechanismen unterliegt. In der vorliegenden Arbeit werden diese vertragsgestützten und chartagestützten Verfahren zum Menschenrechtsschutz einem Vergleich unterzogen. Ziel ist es zu untersuchen, auf welchen unterschiedlichen Mechanismen die Verfahren aufbauen, ob sie grundsätzlich verschiedene Ansätze und Schwerpunkte haben und wo ihre jeweiligen Vor- und Nachteile liegen. Nach einer begrifflichen Klärung werden die vertrags- und die chartagestützten Verfahren gegliedert nach den Schwerpunkten länderspezifische Verfahren, thematische Verfahren und Beschwerdeverfahren dargestellt und verglichen. Bei der Beschreibung der Verfahren wird auch auf die jeweiligen Vor- und Nachteile des vertrags- und des chartagestützten Menschenrechtsschutz eingegangen. In die abschließende Bewertung werden auch gemeinsame Probleme beider Verfahren mit einbezogen.