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Inhaltsangabe:Einleitung: Anhand der Studie soll aufgezeigt werden, wie Adaptierungen bestehender Auflagen der Wr. Bauordnung bzw. Neuschaffungen von Bestimmungen die Baukosten eines Wohnbaues beeinflussen. Dazu wurden folgende Regelungen (Wr. BO, Stand 1.12.1996) - die aufgrund bisheriger Erfahrungen der Bauwirtschaft einen gewissen Einfluß vermuten lassen - ausgewählt, die genauer untersucht und deren Auswirkungen auf die Errichtungskosten aufgezeigt werden sollen: - §90 Wr. BO, Absatz 2a: Wendekreis für Rollstuhlfahrer in Bädern. - §106a Wr. BO, Absatz 6: Regelung der minimalen lichten…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Anhand der Studie soll aufgezeigt werden, wie Adaptierungen bestehender Auflagen der Wr. Bauordnung bzw. Neuschaffungen von Bestimmungen die Baukosten eines Wohnbaues beeinflussen. Dazu wurden folgende Regelungen (Wr. BO, Stand 1.12.1996) - die aufgrund bisheriger Erfahrungen der Bauwirtschaft einen gewissen Einfluß vermuten lassen - ausgewählt, die genauer untersucht und deren Auswirkungen auf die Errichtungskosten aufgezeigt werden sollen: - §90 Wr. BO, Absatz 2a: Wendekreis für Rollstuhlfahrer in Bädern. - §106a Wr. BO, Absatz 6: Regelung der minimalen lichten Breiten von Wohnungseingangstüren und allen übrigen Türen innerhalb der Wohnung. - §106a Wr. BO, Absatz 8: Wendekreis für Rollstuhlfahrer bei Richtungsänderungen in Verbindungswegen. - §106a Wr. BO, Absatz 10: Aufzugsgröße, Wendekreis für Rollstuhlfahrer vor Aufzugstüre. - §36a, Durchführungsverordnung Wr. Garagengesetz, Absatz 1: Stellplatzpflicht im Verhältnis 1:1. - §99 Wr. BO, Absatz 2: Beschränkung des Wärmedurchgangskoeffizienten für Außenwände, Umax=0,5 W/m2K. Zur Durchführung der Untersuchung wurde ein Wohnbau (4 Stiegen, 56 Wohnungen, 3.927,07 m2 Wohnnutzfläche) herangezogen, der nach diesen zuvor aufgezeigten Bestimmungen errichtet wurde. Um eine Baukostenänderung auf eine Auflage zurückführen zu können, wurde jede Regelung einzeln ¿zurückgenommen¿ und eine Umplanung des Gebäudes auf diese Weise vorgenommen, daß der fiktive Entwurf dem davorgültigen Stand der Wr. BO entspricht. Bei dieser Vorgehensweise wurde Wert darauf gelegt, daß eine Umplanungsmaßnahme auch tatsächlich kausal auf eine Bestimmung zurückzuführen sein soll, andere Einflüsse, z.B.: architektonische Besonderheiten sollen erhalten bleiben. Eine weitere Randbedingung bei der Untersuchungsdurchführung war die Beibehaltung der äußeren Begrenzung der Gebäudehülle, da der Entwurf grundsätzlich nicht verzerrt werden sollte. Dadurch ergeben sich bei der Umplanung neue Nutzflächenwerte. Durch die Anpassung des Bestands an den zuvor gültigen Stand der Bestimmung, ergeben sich Veränderungen in den Leistungsumfängen der einzelnen Gewerke, woraus wiederum neue Kostenkomponenten resultieren. Diese Kostenänderungen werden genau analysiert und aufgezeigt. Ein wichtiger Faktor der Studie ist die Erfassung aller betroffenen Gewerke. Demnach sind auch jene Leistungen zu berücksichtigen, die sich nach Einführung der neuen Regelung verringert haben. Weiters soll die Darlegung der Kosten so transparent [...]

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