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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Fachbereich 1), Veranstaltung: Ausgewählte Probleme des Rechnungswesens, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.08.2007 trat das Unternehmenssteuerreformgesetz in Kraft. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 wurden die grundlegenden Zielsetzungen dieser weitreichenden Reform der Unternehmensbesteuerung festgehalten. werden. [...] Bezüglich der Erreichung einer Belastungsneutralität zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften,…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Fachbereich 1), Veranstaltung: Ausgewählte Probleme des Rechnungswesens, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.08.2007 trat das Unternehmenssteuerreformgesetz in Kraft. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 wurden die grundlegenden Zielsetzungen dieser weitreichenden Reform der Unternehmensbesteuerung festgehalten. werden. [...] Bezüglich der Erreichung einer Belastungsneutralität zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, wurde für Personen-gesellschaften eine Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne (§ 34a EStG) eingeführt. Damit auch kleinere davon nicht profitierende Personengesellschaften entlastet werden, wurde der § 7g EStG grundlegend überarbeitet. Sinn und Zweck, der für nach der Verkündung des Gesetzes (17.08.2007) endende Wirtschaftsjahre gültigen Regelung, ist es daher weiterhin, die steuerliche Begünstigung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Eine Gegenüberstellung des vorherigen Gesetztestitels (Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe) mit dem geänderten Gesetzestitel (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe) könnte schlussfolgern lassen, dass lediglich eine triviale Umtitulierung und daher nur marginale Modifikationen vorgenommen wurden. Dies ist gleichwohl eine zu simple Schlussfolgerung. Es wurden vielmehr ein technischer Systemwechsel sowie signifikante Veränderungen der Anspruchs- und Nutzungsvorrausetzungen und der jeweiligen Rechtsfolgen vorgenommen. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die neue Fassung des § 7g EStG mit der alten Fassung detailliert zu vergleichen, um die wesentlichen Veränderungen und Auswirkungen für die betreffenden Unternehmen herauszuarbeiten. Als These wird der Arbeit zugrundegelegt, dass die Änderungen ausnahmslos zu Verbesserungen für alle bisher begünstigten kleinen und mittleren Unternehmen führen. Der Vergleich erfolgt größtenteils analog zur thematischen Reihenfolge der neuen Fassung des § 7g EStG und wird die Aspekte begünstigte Investitionen und Betriebe, weitere Anspruchs- und Nutzungsvoraussetzungen sowie Rechts-folgen, welche anhand eines praktischen Beispiels illustriert werden, behandeln. Am Schluss der Arbeit wird ein Fazit hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen und Verbesserungen respektive potentiellen Verschlechterungen gezogen, wie auch eine Überprüfung der zugrundegelegten These vorgenommen.

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