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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Kreditwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Anwendung des Economic Value Added (EVA)-Konzepts zur Unternehmensbewertung ist insbesondere der Beschluss des EU-Ministerrats vom Juni 2002 von besonderer Bedeutung. Danach sind alle kapitalmarkt-orientierten europäischen Unternehmen ab dem Jahr 2005 dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS 1 - vormals IAS - aufzustellen. 2 Dies führt bei Unternehmen, die ihre…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Kreditwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Anwendung des Economic Value Added (EVA)-Konzepts zur Unternehmensbewertung ist insbesondere der Beschluss des EU-Ministerrats vom Juni 2002 von besonderer Bedeutung. Danach sind alle kapitalmarkt-orientierten europäischen Unternehmen ab dem Jahr 2005 dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS 1 - vormals IAS - aufzustellen. 2 Dies führt bei Unternehmen, die ihre Rechnungslegung bereits auf die IFRS umgestellt haben oder dieses planen, zu einer größeren Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens 3 und damit zu einer verstärkt auf die Informationsbedürfnisse externer Investoren ausgerichteten Unternehmenspublizität. Aufgrund der gleichzeitigen Aufwertung der Jahresabschlüsse als Informationsbasis wird für Zwecke der Unternehmensbewertung das rechnungslegungsbasierte EVA-Konzept von einer zunehmenden Zahl externer Investoren angewendet. 4 Allerdings besteht noch eine unsichere Rechtslage bezüglich der Anwendung der IFRS auf den Einzel- und Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen. Dabei sollen nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach dem HGB oder den IFRS bekommen. 5 Aufgrund vergleichsweise vieler nicht börsennotierter Unternehmen, kann dies insbesondere in Deutsch-land zu einer uneinheitlicheren Bilanzierung führen. 6 Um geeignete Investitionsentscheidungen treffen zu können, werden Investoren daher in stärkerem Maße gezwungen sein, HGB- und IFRS-Abschlüsse miteinander zu vergleichen. Somit ist eine Untersuchung der Einflüsse von den Regelungen des HGB und der IFRS auf den mit dem EVA-Konzept berechneten Unternehmenswert von großer Bedeutung.