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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: keine, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzulässigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Prämiendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter fällt auch die Berücksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist "die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ... ein Grundrecht, und die Kommission…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: keine, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzulässigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Prämiendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter fällt auch die Berücksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist "die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ... ein Grundrecht, und die Kommission ist der Auffassung, dass die Tariffreiheit diesem Recht unterzuordnen ist." Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU im Zuge des Antidiskriminierungsprogramms die Richtlinie "zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" erlassen, die u. a. auf das Privatversicherungsgeschäft abzielt und das Geschlecht als Tarifierungs-merkmal verbieten will. Als Konsequenz ergeben sich sog. Unisex-Tarife wie sie bereits in der gesetzl. Rentenversicherung existieren. Beruhend auf dieser Richtlinie hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Juli 2004 das Altersvorsorge-Verträge-Zertifizierungsgesetz geändert, nach dem ab 2006 Verträge nur noch staatlich gefördert werden, wenn eine geschlechtsunabhängig berechnete Altersversorgung vorgesehen ist (Riester-Verträge). In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob die Richtlinie des Rates der EU bzw. die Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Kalkulation in der privaten Rentenversicherung bei den Riester-Verträgen ökonomisch sinnvoll ist und sich als weiterer Schritt zur Gleichbehandlung der Geschlechter eignet. Hierzu wird die Prämienkalkulation zunächst allg. für die private Versicherung dargestellt. Anschließend wird die Wichtigkeit der Lebenserwartung bei der Kalkulation aufgezeigt und erläutert, wie beides in der privaten Rentenversicherung in Deutschland berücksichtigt wird. Nachfolgend wird veranschaulicht, welche Folgen die sog. Unisex-Tarife haben können. Es wird untersucht, welche Konsequenzen für den Rentenversicherungsmarkt zu erwarten sind und in welchem Ausmaß Ausweichreaktionen der Versicherungsnehmer zu befürchten sind. Zum Schluss wird betrachtet, wie Unisex-Tarife dazu dienen können, die im Schnitt geringeren Rentenansprüche von Frauen auszugleichen. Zunächst wird die Frage gestellt, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage besteht, Unisex-Tarife vorzuschreiben, und zwar sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.

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