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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Universität Hamburg (HWP), Veranstaltung: Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch in diesem Bereich spielen die drei B eine Rolle, sie sind: - Betreiber - Behörden - Betroffene Einordnung der Umweltsteuern in das System der Umweltinstrumente Instrumente des Umweltrechts: „ ... - Planungsinstrumente - Instrumente direkter Verhaltenssteuerung - Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung - staatliche Eigenvornahme - privatrechtliche Instrumente - straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen.“ (1) Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Universität Hamburg (HWP), Veranstaltung: Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch in diesem Bereich spielen die drei B eine Rolle, sie sind: - Betreiber - Behörden - Betroffene Einordnung der Umweltsteuern in das System der Umweltinstrumente Instrumente des Umweltrechts: „ ... - Planungsinstrumente - Instrumente direkter Verhaltenssteuerung - Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung - staatliche Eigenvornahme - privatrechtliche Instrumente - straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen.“ (1) Die Umweltsteuern fallen in den Instrumentenbereich der indirekten (mittelbaren) Verhaltenssteuerung, da sie die drei B motivieren sollen, etwas für die Umwelt zu tun. Also die Umweltressourcen in Zukunft weniger oder gar nicht mehr zu nutzen. Die indirekten Instrumente der Verhaltenssteuerung sind erfolgsorientiert und haben somit kein fest vorgegebenes Ziel, sondern geben die Richtung an. [...] _____ (1) Umweltrecht; Michael Kloepfer, 2. Auflage; C.H.-Beck-Verlag; 1998; Seite 196