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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Recht, Frankfurt School of Finance & Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Insolvenz eines Schuldners wird gesprochen, wenn dessen Vermögen nicht mehr ausreicht, um seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber allen Gläubigern zu erfüllen. Zwar zielt das Insolvenzverfahren auf eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger des Schuldners ab (§ 1 S. 1 InsO), allerdings hängt die letztliche Höhe dieser quotalen Befriedigung häufig vom Verfahrensbeginn und damit von der Feststellung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes ab. Zur…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Recht, Frankfurt School of Finance & Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Insolvenz eines Schuldners wird gesprochen, wenn dessen Vermögen nicht mehr ausreicht, um seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber allen Gläubigern zu erfüllen. Zwar zielt das Insolvenzverfahren auf eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger des Schuldners ab (§ 1 S. 1 InsO), allerdings hängt die letztliche Höhe dieser quotalen Befriedigung häufig vom Verfahrensbeginn und damit von der Feststellung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes ab. Zur Sicherung einer hohen Befriedigungsquote sollte das Insolvenzverfahren daher frühzeitig beantragt und der entsprechende Eröffnungsgrund durch das Gericht festgestellt werden. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es daher, die drei Insolvenzgründe des deutschen Insolvenzrechts erläuternd vorzustellen, wobei der Begriff der Überschuldung als primärer Untersuchungsgegenstand vertiefend behandelt werden soll. Nach einer ausführlichen Darstellung der Gesetzesnormen über die Gründe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie deren Prüfung ist es ein weiteres Ziel dieser Arbeit, die jüngste Entwicklung des Überschuldungsbegriffs und die Auswirkung auf die Überschuldungsprüfung vor besonderem Hintergrund der Einführung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zu thematisieren. Abschließend werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung resümiert.

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