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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Buchwissenschaft, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Buchwissenschaft), Veranstaltung: Ein „Tanz in Ketten“? Literarisches Leben in der DDR, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Feinderklärung Die Bedingungen literarischen Publizierens in der DDR Die DDR-Verfassung garantierte in ihrem 27. Artikel „jedem Bürger der Deutschen Demokratischen Republik [...] das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern“. Damit war für eine Literaturzensur keine rechtliche Grundlage vorhanden. Dies war der Grund, warum die Machthaber der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Buchwissenschaft, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Buchwissenschaft), Veranstaltung: Ein „Tanz in Ketten“? Literarisches Leben in der DDR, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Feinderklärung Die Bedingungen literarischen Publizierens in der DDR Die DDR-Verfassung garantierte in ihrem 27. Artikel „jedem Bürger der Deutschen Demokratischen Republik [...] das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern“. Damit war für eine Literaturzensur keine rechtliche Grundlage vorhanden. Dies war der Grund, warum die Machthaber der DDR bis zum Schluss ein Existieren der Zensur leugneten: „Das Wort Zensur gehörte selber zu den Tabus, die von der Zensur in der DDR bewacht wurden“. Erst 1987 brachen Günter de Bruyn und Christoph Hein dieses Tabu, „griffen das ‚Druckgenehmigungsverfahren’ frontal an und benannten es als das, was es war: als Zensur“. Noch nach dem Fall der Berliner Mauer sagte Erich Honecker in einem Interview: „Wir hatten [...], im Unterschied zu anderen sozialistischen Ländern, keine Zensur“. Und tatsächlich wurden in dem „Leseland DDR“ 5 bei einer Buchproduktion von insgesamt 215.000 Titeln nur eine im Verhältnis geringe Anzahl unter ihnen verboten. Hingegen wurde in zahlreichen Fällen keine Druckgenehmigung erteilt, was letztlich die gleichen Folgen hatte: Ein Nichterscheinen des Buches. In einem System, das Literatur nicht nur als „schönen Überbau“ begriff, sondern als „Medium, von dessen Produkten das Gelingen der Gesellschaft mit abhängig ist“, in dem 75 Prozent der Verlage staatseigen („volkseigen“) oder im Besitz der Parteien waren, und in dem daher „ausnahmslos alle Etappen im Leben eines Literaturwerks gelenkt und kontrolliert wurden“, kam es jedoch häufig gar nicht erst so weit, dass ein Buch an seinem Erscheinen gehindert werden musste. Vor der Zensur des Politbüros, das die Veröffentlichung eines Buches ablehnen konnte, stand die Zensur durch Verlage und das Ministerium für Kultur, die versuchten „Einfluss“ auf das „Gemüt“ der Schriftsteller zu nehmen, damit diese, nach Walter Ulbricht, das „oberste Kriterium der Kunst“ erfüllten, die „Vollendung des Sozialismus“ nämlich, „in dem die objektive Grundlage für ein neues Menschenbild entsteht“. Die unterste „und wohl auch gefährlichste“ Stufe des Kontrollvorgangs nahm jedoch die Selbstzensur der Schriftsteller ein, auf die aus diesem Grund in besonderem Umfang eingegangen werden soll. [...]