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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg , Veranstaltung: Heilpädagogik in Schulen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll sich mit der Frage befassen, ob ein Ausschluss eines epilepsiekranken Kindes oder Jugendlichen unter Berücksichtigung der Problematiken gerechtfertigt werden kann. Kinder und Jugendliche mit Epilepsien an Regelschulen werden oftmals prinzipiell von Ausflügen oder Klassenfahrten ausgeschlossen. Aufgrund mangelnder Aufklärung über…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg , Veranstaltung: Heilpädagogik in Schulen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll sich mit der Frage befassen, ob ein Ausschluss eines epilepsiekranken Kindes oder Jugendlichen unter Berücksichtigung der Problematiken gerechtfertigt werden kann. Kinder und Jugendliche mit Epilepsien an Regelschulen werden oftmals prinzipiell von Ausflügen oder Klassenfahrten ausgeschlossen. Aufgrund mangelnder Aufklärung über die neurologische Krankheit lehnen Lehrkräfte die Teilnahme eines epilepsiekranken Schülers ab. Nicht zuletzt schreckt sie die Aufsichtspflicht und die Haftung im Falle eines Anfalls ab. Da Epilepsie alleine allerdings kein Ausschlusskriterium für den Besuch einer Regelschule ist und alle Kinder und Jugendliche seit 2009 durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Inklusion das Recht haben, den Schultypus nach ihrer Begabung zu wählen, sind epilepsiekranke Kinder an Regelschulen keine Seltenheit. Ein Verbot zur Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten gibt dem betroffenen Schüler eine Sonderstellung, die dem inklusiven Gedanken gegenüber steht.

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