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§ 615 BGB wird nahezu einhellig als sog. Anspruchserhaltungsnorm eingeordnet. Sie erhält den Vergütungsanspruch des Dienstleistungsschuldners in Ausnahme zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB aufrecht. Ob diese - bislang kaum hinterfragte - Einordnung zutreffend ist, stellt Katarina Kolak auf den Prüfstand. Sie unternimmt den Versuch, ein neuartiges Erklärungskonzept für die systematische Einordnung und Rechtsnatur der Norm zu entwickeln. Dazu beleuchtet sie das systematische Verständnis der Norm sowohl rechtshistorisch als auch unter dem Blickwinkel allgemeiner leistungsstörungsrechtlicher Grundlagen. Die…mehr

  • Geräte: PC
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  • Größe: 2.43MB
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Produktbeschreibung
§ 615 BGB wird nahezu einhellig als sog. Anspruchserhaltungsnorm eingeordnet. Sie erhält den Vergütungsanspruch des Dienstleistungsschuldners in Ausnahme zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB aufrecht. Ob diese - bislang kaum hinterfragte - Einordnung zutreffend ist, stellt Katarina Kolak auf den Prüfstand. Sie unternimmt den Versuch, ein neuartiges Erklärungskonzept für die systematische Einordnung und Rechtsnatur der Norm zu entwickeln. Dazu beleuchtet sie das systematische Verständnis der Norm sowohl rechtshistorisch als auch unter dem Blickwinkel allgemeiner leistungsstörungsrechtlicher Grundlagen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei § 615 S. 1 bzw. S. 3 BGB um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt, die die Geltendmachung des vertraglichen Vergütungsanspruchs unter Durchbrechung der synallagmatischen Verknüpfung von Dienstleistungs- und Vergütungspflicht ermöglicht. Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier; 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz; 2022 Promotion; Richterin beim Amtsgericht Daun und Prüm.

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Autorenporträt
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier; 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz; 2022 Promotion; Richterin beim Amtsgericht Daun und Prüm.