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Wie kaum ein anderer hat Eduard Picker im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts systembildend gewirkt. Seine Schriften zeigen auf, wie sich insbesondere das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht in eine auf der Privatautonomie des Einzelnen gründende Zivilrechtsordnung integrieren lassen. Bislang fehlte es jedoch an einer Gesamtdarstellung seiner kollektivarbeitsrechtlichen Konzeption. In diese Lücke stößt der vorliegende Band. Er versammelt kollektivarbeitsrechtliche Schlüsseltexte Eduard Pickers und orientiert sich bei der Anordnung am äußeren System eines Lehrbuchs. Dies erleichtert…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 7MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Wie kaum ein anderer hat Eduard Picker im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts systembildend gewirkt. Seine Schriften zeigen auf, wie sich insbesondere das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht in eine auf der Privatautonomie des Einzelnen gründende Zivilrechtsordnung integrieren lassen. Bislang fehlte es jedoch an einer Gesamtdarstellung seiner kollektivarbeitsrechtlichen Konzeption. In diese Lücke stößt der vorliegende Band. Er versammelt kollektivarbeitsrechtliche Schlüsseltexte Eduard Pickers und orientiert sich bei der Anordnung am äußeren System eines Lehrbuchs. Dies erleichtert gerade auch dem an bestimmten einzelnen Sachmaterien interessierten Leser den Zugang zum inneren System des kollektiven Arbeitsrechts im Sinne Eduard Pickers und hält so zugleich die Einsicht wach, dass Einzelfragen immer erst nach einer Klärung der Grundfragen angemessen und überzeugend zu lösen sind. Geboren 1940; 1962-67 Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bonn; 1971 Promotion; 1978 Habilitation; 1979-86 Ordinarius für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Regensburg; 1986-2008 Ordinarius für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität Tübingen; Ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.

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Autorenporträt
Geboren 1940; 1962-67 Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bonn; 1971 Promotion; 1978 Habilitation; 1979-86 Ordinarius für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Regensburg; 1986-2008 Ordinarius für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität Tübingen; Ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.