-4%11
62,49 €
65,30 €**
62,49 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Gebundenes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
31 °P sammeln
-4%11
62,49 €
65,30 €**
62,49 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Gebundenes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
31 °P sammeln
Als Download kaufen
65,30 €****
-4%11
62,49 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Gebundenes Buch)
Sofort per Download lieferbar
payback
31 °P sammeln
Jetzt verschenken
65,30 €****
-4%11
62,49 €
inkl. MwSt.
**Preis der gedruckten Ausgabe (Gebundenes Buch)
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
31 °P sammeln
  • Format: ePub

Die zentrale Bedeutung des Zeugenbeweises steht in beachtenswertem Gegensatz zu den kargen gesetzlichen Regelungen zur Vernehmung. Nach § 69 StPO folgt auf einen anfänglichen Bericht nötigenfalls das Verhör. Zwar ist dem Verteidiger hierbei nach § 240 Abs. 2 StPO auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Zeugen zu richten. Nach herrschender Meinung soll er aber nur genau umrissene und inhaltlich beschränkte Fragen stellen dürfen. Zusammenhängende Erklärungen dürfe nur der Vorsitzende einfordern. Martin Wilke widmet sich der Frage, ob das Fragerecht des Verteidigers in der Hauptverhandlung in…mehr

  • Geräte: eReader
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 1.46MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Die zentrale Bedeutung des Zeugenbeweises steht in beachtenswertem Gegensatz zu den kargen gesetzlichen Regelungen zur Vernehmung. Nach § 69 StPO folgt auf einen anfänglichen Bericht nötigenfalls das Verhör. Zwar ist dem Verteidiger hierbei nach § 240 Abs. 2 StPO auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Zeugen zu richten. Nach herrschender Meinung soll er aber nur genau umrissene und inhaltlich beschränkte Fragen stellen dürfen. Zusammenhängende Erklärungen dürfe nur der Vorsitzende einfordern. Martin Wilke widmet sich der Frage, ob das Fragerecht des Verteidigers in der Hauptverhandlung in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden muss. Er weist nach, dass das Fragerecht als umfassendes Recht zu verstehen ist, eine an aussagepsychologischen Erkenntnissen ausgerichtete, lenkende Gesprächsdynamik entwickeln und zusammenhängende Zeugenerklärungen einfordern zu dürfen.


Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Martin Wilke studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität zu Köln. Parallel hierzu verfasste er seine Dissertation. Den Schwerpunkt seines Referendariats legte er in den Bereich der Strafverteidigung. Martin Wilke ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht.