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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Technische Universität Dresden (Lehrstuhl für Strafrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einführung 1. Definition der Patientenverfügung Eine Patientenverfügung kann unterschiedlichste Weisungen, Richtlinien oder Wünsche des Patienten an den behandelnden Arzt beinhalten. Die strafrechtliche Diskussion um die PV versteht den Begriff in einem engeren Sinne. Eine Patientenverfügung (auch gebräuchlich: Patiententestament, Patientenbrief) ist danach eine vor dem Terminalstadium einer Erkrankung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Technische Universität Dresden (Lehrstuhl für Strafrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einführung 1. Definition der Patientenverfügung Eine Patientenverfügung kann unterschiedlichste Weisungen, Richtlinien oder Wünsche des Patienten an den behandelnden Arzt beinhalten. Die strafrechtliche Diskussion um die PV versteht den Begriff in einem engeren Sinne. Eine Patientenverfügung (auch gebräuchlich: Patiententestament, Patientenbrief) ist danach eine vor dem Terminalstadium einer Erkrankung und für den Fall einer dann nicht mehr möglichen mündlichen Weisung abgegebene Erklärung eines Menschen, dass er in bestimmten, von ihm näher umrissenen, Krankheitssituationen keine Heilbehandlung mehr wünscht, wenn diese letztlich nur dazu dient, sein ohnehin zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern . In der Praxis ist der Begriff "Patiententestament" weit gebräuchlicher. Das ist insofern ungenau, als damit eine Verbindung zum zivilrechtlichen Institut des Testamentes suggeriert wird, die gerade nicht besteht. Denn die PV wirkt sich zu Lebzeiten aus und nicht - wie das Testament - erst nach dem Tode, und sie bezieht sich im Gegensatz zum Testament auch nicht auf das Vermögen der betreffenden Person. Insoweit ist der Begriff "Patientenverfügung" exakter und wird im folgenden verwendet. [...]