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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: urch die Verselbständigung der juristischen Personen im Steuerrecht erfolgt eine getrennte Besteuerung der Körperschaften einerseits und ihrer Anteilseigner andererseits. Die GmbH wird in der Hauptsache von Kapitalgebern gegründet, um mittelbar am Wirtschaftsleben teilnehmen und eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen zu können. Das vorrangige Ziel des…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: urch die Verselbständigung der juristischen Personen im Steuerrecht erfolgt eine getrennte Besteuerung der Körperschaften einerseits und ihrer Anteilseigner andererseits. Die GmbH wird in der Hauptsache von Kapitalgebern gegründet, um mittelbar am Wirtschaftsleben teilnehmen und eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen zu können. Das vorrangige Ziel des Gesellschafters liegt in der Regel in der Maximierung seines konsumfähigen Betrages. Durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Leistungsvergütungen, Gewinnthesaurierung und Gewinnausschüttung entsteht für den Anteilseigner bei einer unangemessen hohen Ausnutzung der steuerlich am geringsten belasteten Variante, die Gefahr einer vGA. Insbesondere bei einer Einmann-GmbH prüft das Finanzamt regelmäßig, ob die GmbH ih-rem Gesellschafter aufgrund seiner besonderen Stellung Vorteile eingeräumt hat, die das Ergebnis der GmbH für das Finanzamt nachteilig beeinflusst haben. Hinzu kommt, dass die Verabschiedung des StSenkG eine grundlegende Reform der Besteuerung der Unternehmen und ihrer Gesellschafter bewirkt. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Ablösung des körperschaftsteuerlichen Vollanrechnungsverfahrens durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Mit diesem Systemwechsel stellt sich unter anderem die Frage, welche Rolle das Rechtsinstitut der vGA im neuen Recht spielen wird. Es müssen altbekannte Steuerwirkungen und die daraus resultierenden Gestaltungsempfehlungen daraufhin überprüft werden, ob sie auch auf der Grundlage des neuen Rechts noch Gültigkeit besitzen bzw. welche Änderungen sich ergeben.