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1970 beschäftigte sich der Deutsche Ärztetag das erste Mal in seiner Geschichte mit der psychiatrischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Als Folge der katastrophalen Beurteilung der Versorgungslage für psychisch Kranke in der Bundesrepublik, wurde im September 1975 "Der Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland" fertiggestellt1. Dieser Bericht, der inoffiziell auch als Psychiatrie-Enquete bezeichnet wird, legte mit den Empfehlungen seiner Expertenkommission den Grundstein für die Gemeindepsychiatrie, in deren Rahmen, es chronisch psychisch kranken…mehr

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Produktbeschreibung
1970 beschäftigte sich der Deutsche Ärztetag das erste Mal in seiner Geschichte mit der psychiatrischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Als Folge der katastrophalen Beurteilung der Versorgungslage für psychisch Kranke in der Bundesrepublik, wurde im September 1975 "Der Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland" fertiggestellt1. Dieser Bericht, der inoffiziell auch als Psychiatrie-Enquete bezeichnet wird, legte mit den Empfehlungen seiner Expertenkommission den Grundstein für die Gemeindepsychiatrie, in deren Rahmen, es chronisch psychisch kranken Menschen ermöglicht werden sollte, ein möglichst eigenständiges und beschütztes Leben zu Hause, in ihrer Heimatgemeinde, zu führen. Die Empfehlungen der Expertenkommission strebten zudem eine möglichst gemeindenahe Koordination aller Versorgungsdienste, sowie eine bedarfsgerechte Versorgung an. Deswegen wurde bereits im Anhang der Psychiatrie-Enqu¿e der Begriff "psychiatrische Rehabilitation" aufgenommen. Es sollte versucht werden so viel chronisch psychisch erkrankten Menschen, wie möglich ein Leben außerhalb von Anstaltsmauern, in der "normalen" Gesellschaft zu ermöglichen. Um eine solche Reformation der psychiatrischen Versorgung zu ermöglichen, wurden im Rahmen der Psychiatrie-Enquete auch drei überregionale Modellprogramme durchgeführt. Aus den Erfahrungen dieser Modellprojekte profitierte später das Konzept der gemeindenahen Psychiatrie. Am 1 Januar 1991 trat dann die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) in Kraft, in der, neben anderen Berufsgruppen, wie Ärzten, Psychologen, Ergotherapeuten und Pflegekräften, auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen "zum Stammpersonal der veränderten psychiatrischen Krankenhäusern" gezählt wurden. Sozialtherapeutisches Kompetenztraining und sozialtherapeutische Einzelfallhilfe bzw. Gruppenarbeit zählten zu den Arbeitsaufgaben, die die PsychPV für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter definiert hatte3. Somit erhielt die Soziotherapie, mit deren Methoden auch schon früher gearbeitet wurde, durch die PsychPV zuerst im stationären und dann auch im teilstationären Bereich einen offiziellen Status. (...)

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