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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Die soziale Betreuung bedeutet für stationäre Pflegeeinrichtungen eine zentrale Leistungspflicht, welche u.a. durch den MDK auf Einhaltung geprüft wird. Im ersten Qualitätsbericht nach § 118 Abs. 4 SGB XI finden sich jedoch nur wenige und sehr allgemein gehaltene Aussagen über die vorgefundene Leistungsangebote in den geprüften Einrichtungen. Daneben beschäftigten sich weitere Untersuchungen mit diesem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 2,0, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Die soziale Betreuung bedeutet für stationäre Pflegeeinrichtungen eine zentrale Leistungspflicht, welche u.a. durch den MDK auf Einhaltung geprüft wird. Im ersten Qualitätsbericht nach § 118 Abs. 4 SGB XI finden sich jedoch nur wenige und sehr allgemein gehaltene Aussagen über die vorgefundene Leistungsangebote in den geprüften Einrichtungen. Daneben beschäftigten sich weitere Untersuchungen mit diesem Themenkomplex und zeigten diverse Probleme auf (u.a. das Fehlen inhaltlicher Gesamtkonzepte sowie verlässlicher Strukturen für die soziale Betreuung in den untersuchten Heimen). Über vorhandenes Personal in den Bereich der sozialen Betreuung lassen sich auch nur wenige zuverlässige Aussagen treffen. Insgesamt betrachtet ergibt sich aus den unterschiedlichen Erhebungen und Untersuchungen ein sehr diffuses Bild über die aktuelle Praxis der sozialen Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen, sowohl was Art, Inhalt, Umfang als auch organisatorische Verantwortung der sozialen Betreuung betrifft. Aus diesem Grunde soll nachfolgend in einem ersten Schritt geklärt werden, wie soziale Betreuung nach dem Heim- und Pflegeversicherungsgesetz definiert wird. Aus der Pflegestatistik 2001 läst sich die Hypothese ableiten, dass die soziale Betreuung als ein Aufgabenfeld der Sozialarbeit angenommen wird, da fast jeder fünfte Beschäftigte in diesem Bereich einen entsprechenden Berufsabschluss aufweist. Diese Hypothese soll in einem zweiten Schritt am Beispiel der Angehörigenarbeit in den Pflegeheimen diskutiert werden.